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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 252

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 252 (sequence 253)
Language
German
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IRI
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Relation betonte weiter, daß die Juden mit Worten,40 Handlungen und durch ihre Tätigkeit die katholische Kirche schmähen. Die Frage, ob die dortigen jüdischen Familien nicht zur Bedienung christliche Dienstboten verwenden und ob die Juden nicht irgendwelche Zölle, Mauten oder Wirtschaften in Pacht haben, beantwortete der Stadtrat negativ. Er verlangte aber, daß den Juden strenge verboten werde, zur Zeit des Gottesdienstes Handel zu treiben, denn die Christen würden so von der Erfüllung ihrer Pflichten abgelenkt. Auschet Der den Statthaltern eingesendeten Relation des Stadtrates ist auch die Antwort der jüdischen Ältesten beigeschlossen, die sie erst am 9. August, und das erst über wiederholte Urgenz des Magistrates, vorgelegt hatten. Nach diesem Einbekenntnisse hatten die Juden keine Zölle, Mauten noch Wirtschaften in Pacht und beschäftigten auch in ihren Diensten kein christliches Gesinde; sie konnten aber nicht verläßlich ausweisen, wann ihre Vorfahren sich in der Stadt niedergelassen hatten,11 denn alle ihre Freiheiten, ausgenommen die Privilegien, die sie bei den jüdischen Ältesten in Prag in Verwahrung hatten, waren mit den übrigen Schriftdenkmälern während des dreißigjährigen Krieges vernichtet worden; sie behaupteten jedoch, daß sie in Auscha schon lange wohnen, denn nicht einmal eine 93-jährige, in Auscha gebürtige Jüdin konnte über den Zuzug der Juden in die Stadt nähere Angaben machen. Diesen unvollständigen Bericht der jüdischen Ältesten, der namentlich keine befriedigende Aufklärung darüber gab, zu welcher Zeit die Juden in die Stadt zugezogen waren und was für Privilegien sie von ihren Obrigkeiten erhalten hatten, suchte der Stadtrat aus den erhalten gebliebenen Abschriften der Auschaer Privilegien zu ergänzen; in diesen ist jedoch, trotzdem — wie ausdrücklich betont wird — darin alle Privilegien und Freiheiten der Auschaer und Liebeschitzer Herrschaft, der Stadt Auscha und aller lokalen Gewerkschaften aufgezeichnet sind, auch nicht die geringste Erwähnung von Juden und deren Freiheiten enthalten. Daraus deduzierte der Stadtrat, daß die Juden niemals von den früheren Obrigkeiten die Bewilligung zum Aufenthalte in der Stadt erhalten hätten, sondern daß sie dort seit Menschengedenken nur geduldet gewesen seien, denn, ,,wenn die Auschaer Juden etwas dero gleichen aufzuweisen hätten, sie längst nach ihren Gebrauch allen Trutz anerboten". Gewiß ist es bezeichnend, daß weder die Juden noch der Magistrat der letzten, den Juden ihrer Obrigkeiten von den Rektoren des Prager und Leitmeritzer Jesuitenkollegiums am 9. August 1649 gegebenen Ordnung, deren Bestimmungen nach Jarschel bis in das Jahr 1848 in Geltung waren, Erwähnung taten.12 252 10

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