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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 250

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 250 (sequence 251)
Language
German
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IRI
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Böhmen betrifft — übertrieben waren. Bloß in Neubidschow war gegenüber dem Stande vom Jahre 1646 eine gewisse Zunahme zu verzeichnen, die jedoch nicht einmal den Stand vom Jahre 1638 erreichte. In allen übrigen Leibgedingstädten mit Ausnahme von Hohenmaut, wo lediglich aus Mitleid und Menschenfreundlichkeit zwei jüdische Familien aufgenommen worden waren, ist eine starke judenfeindliche Stimmung zu beobachten (namentlich in Jaromef und Policka), was sich insbesondere bei den christlichen Kaufleuten und Handwerkern kundgab, die sich, somit hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gründen, gegen das Eindringen jüdischer Elemente in ihre Gewerbe verwahrten, da sie sich dadurch in ihren durch Zunft Vorschriften gebundenen Unternehmungen benachteiligt fühlten. Die Konskription der Juden in den Leibgedingstädten, die eine unmittelbare Folge des Reskriptes vom 2. April 1650 war, bildete nur eine teilweise Realisierung des Programmes, das auf Grund einer breitangelegten Aktion auf die Reduktion und die vollständige wirtschaftliche Schwächung der Juden in Böhmen abzielte. Ihre eigene Aktion, nämlich eine Übersicht über die Anzahl und den Rechtszustand der jüdischen Bevölkerung Böhmens, die gemäß des kais. Reskriptes vom 10. Mai 1650 durchgeführt werden sollte, ordneten die Statthalter am 28. Mai 1650 an, es wurde den Kreishauptleuten aller Kreise anbefohlen, sobald als möglich Bericht zu erstatten, in welchen Städten und Ortschaften sich zur Zeit Juden aufhalten, ob sie irgendwelche Mauten oder Zölle, event. Wirtschaften in Pacht haben, und ob irgendwelche Christen in ihren Diensten stehen. Auch sollten die Hauptleute gleichzeitig zuverlässig ermitteln, was für Rechte für sich jene Herrschaften in Anspruch nehmen, auf deren Gütern Juden zwar wohnen, ohne jedoch vom Kaiser die Aufenthaltsbewilligung erhalten zu haben. Da die Hauptleute die verlangten Relationen nicht rechtzeitig einsendeten, erließen die Statthalter einen neuerlichen, strengeren Befehl, in welchem sie eindringlich ermahnten, die angeordneten Erhebungen ohne jedweden Verzug durchzuführen. Die Hauptleute sollten, gleichfalls nach dem Wortlaute des Befehles, dafür Sorge tragen, daß die Juden ihre Geschäfte und Handelsbetriebe, sofern sie allerdings dafür Privilegien besäßen, frei und ohne Unbill fortführen könnten, denn es waren nach Prag Nachrichten durchgedrungen, wonach „an manchen Orten den betreffenden Juden von Seiten des gemeinen Volkes große Ungelegenheiten und Widerwärtigkeiten zugefügt worden sein sollten, so daß sie fast gar nicht ihre Wohnungen verlassen dürften". Die Relationen, welche die Kreishauptleute auf diese Urgenz hin nach Prag einsandten, haben sich aber, soweit bekannt ist, bis auf unbedeutende Bruchstücke, nicht erhalten. Aus zwei weiteren Statthalterverordnungen kann entnommen werden, daß diese 250 8

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