Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 249 (sequence 250)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--4052-2648401- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Hohenmaut war bis in die Mitte der Vierzigerjahre des 17. Jahrhunderts von Juden frei. Erst im Jahre 1645 wurden über Beschluß beider Stadträte, jedoch nur eine Zeit lang, zwei Juden aus der Stadt Luze mit ihren Familien, die beim Einfall der Kriegsparteien nach Luze um ihr ganzes Vermögen gekommen waren; in die Stadt aufgenommen. Aber schon im Jahre 1649 übersiedelte der Jude Isak mit drei Kindern und einem (offenbar Bediensteten) zwölfjährigen Knaben nach Luze, so daß im Jahre 1650 in Hohenmaut nur eine fünfköpfige Familie wohnhaft war. (Beilage IV.) Policka gab erst am 29. Mai 1650 dem Kustos bekannt, „daß sich sowohl nach dem Gedächtnisse unserer Vorfahren, als nach unserem eigenen Gedenken zu keiner Zeit irgendwelche Juden in der Stadt und bei der Gemeinde ansässig befunden haben und auch bis jetzt nicht befinden." Die Polickaer bemerken weiter, daß es gemäß ihren, ihnen von den böhmischen Königen und römischen Kaisern gegebenen und nunmehr neuerlich bestätigten Privilegien den Juden nicht nur nicht gestattet sei, sich in der Stadt anzusiedeln, ja nicht einmal, sich dort aufzuhalten. Trautenau Obwohl die Juden nach dem Einbekenntnisse des Magistrates in der Stadt, ähnlich wie die christlichen Kaufleute, auf den Wochen- und Jahrmärkten frei Handel treiben konnten, so war ihnen vom Stadtrat doch nicht gestattet, sich in der Stadt anzukaufen, noch auch, sich dort zeitweise aufzuhalten, sodaß bis dahin kein Jude in der Stadt gewohnt hatte noch zur Zeit dort wohnte. Kustos von Zubn, der schließlich aus allen Leibgedingstädten die Relationen und detaillierten Konsignationen über die Juden erhalten hatte, sandte sie den Statthaltern zugleich mit einem Berichte zu, in welchem er sich entschuldigte, daß die Verspätung nicht von ihm, sondern von den Städten verschuldet sei, die ihm die Verzeichnisse nicht rechtzeitig übersendet hätten, und er bemerkt dazu... „deswegen sie auch von mir gueten Verweis bekommen". Aus den erhalten gebliebenen Relationen geht hervor, daß die Nachrichten über die erhöhte Zahl der Juden nach dem dreißigjährigen Kriege sowie ihr Eindringen und ihre Niederlassung in Orten, in denen sie früher nicht gewohnt hatten — wenigstens, soweit es die Leibgedingstädte in 7 249