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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 245

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 245 (sequence 246)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4048-2648397
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Unfug gesteuert und die Dawiderhandelnden bestraft werden sollen, wie auch, welches Recht oder Privilegium die Stände unseres Königreiches Böhmen zur Aufnahme und Haltung von Juden auf ihren Gründen ohne unsere Bewilligung für sich in Anspruch nehmen, über dies alles uns hinreichenden Bericht zu geben nicht unterlassen sollen..." Der Inhalt beider Reskripte brachte ersichtlich die Anschauung des Wiener Hofes und des Kaisers zum Ausdruck, welch letzterer der damaligen allgemeinen judenfeindlichen Strömung unterlag, die sich bemühte, und zwar auf Kosten der Erhöhung der Staatseinnahmen, ein weiteres Eindringen der Juden nach Böhmen zu verhindern und ihre Zahl auf den Stand vom Jahre 1618 zu reduzieren. Aus den Akten, die sich über diese in breitem Maße gedachte Aktion bruchstückweise erhalten haben, läßt sich wenigstens ein annäherndes Bild darüber gewinnen, wie die Statthalter sich zu den obenerwähnten Reskripten verhielten, und was für einen Erfolg ihr Einschreiten hatte. Bereits am 16. April 1650 ordneten die Statthalter dem Heinrich Kustos von Zubff, Lipky und Neustudenetz, Unterkämmerer der königlichen Leibgedingstädte in Böhmen an, daß er erheben solle, was an den verbreiteten Nachrichten über das Anwachsen der Zahl der Juden in Böhmen Wahres sei, und daß er ihnen einen verläßlichen Bericht darüber zugleich mit einem Verzeichnis aller in den seiner Verwaltung anvertrauten Städten wohnenden Juden einsenden solle. Am 6. Mai 1650 sandte Kustos von Zubfi in alle Leibgedingstädte, das ist nach Neubidschow, Königinhof, Königgrätz, Chrudim, Jaromef, Mehuk, Hohenmaut, Policka und Trautenau zugleich mit einer Abschrift des Befehles der Statthalter einen Fragebogen aus, den die Städte wahrheitsgemäß und sobald als möglich beantworten und ihm einsenden sollten, und zwar wieviel Juden in der Stadt wohnten, wie ihre Zahl gegenüber dem Stande vom Jahre 1646 angewachsen wäre, und schließlich, ob sich die Juden in der Stadt angekauft hätten oder dort nur zur Miete wohnten. Die Magistrate führten die Konskription in der damals üblichen Weise durch; der ihnen zugestellte Befehl wurde den vor den Stadtrat geladenen jüdischen Ältesten vorgelesen und ihnen aufgetragen, ihn wahrheitsgemäß und tunlichst bald zu beantworten und dem Magistrate ein detailliertes Verzeichnis .der in der Stadt lebenden jüdischen Bevölkerung vorzulegen. Die Berichte der Magistrate der königlichen Leibgedingstädte und die sorgfältig ausgeführten Verzeichnisse, die sich zum Glück erhalten haben, geben einen vollständigen Überblick über den Stand der Juden in den Leibgedingstädten im Jahre 1650. Außer den Namen, der Anzahl und dem Alter der Juden sind besonders wertvoll die uns erhalten gebliebenen Relationen, welche die Denkweise des Magistrates, und wohl auch die der gesamten Bürgerschaft erkennen lassen. 3 245

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