Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 244 (sequence 245)
- Language
- German
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bidschower Magistrates ist jedoch zu ersehen, daß über Befehl der Statthalter auch die Städte in Böhmen eine genaue Aufzeichnung der sich in den Städten aufhaltenden jüdischen Bevölkerung abzugeben hatten (1638).3 Es läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob diese Anordnung überall, bzw. ob sie überhaupt durchgeführt wurde; sehr wahrscheinlich ist jedoch, daß der Einfall der Schweden nach Böhmen (1639) deren Durchführung auf unbestimmte Zeit hinausschob. Erst im Jahre 1646, und zwar zu einer Zeit, als die Habsburgische Macht durch den neuen Schwedeneinfall bis in ihre Grundfesten erschüttert schien, erließen die Statthalter einen neuerlichen Befehl, wonach die Städte (wohl nur die königlichen und Leibgedingstädte) einen genauen Bericht über die Anzahl der daselbst wohnhaften Juden erstatten sollten. Diese Anordnung — der nahezu vollständige Mangel an Berichten würde wenigstens dafür sprechen — wurde offensichtlich in der Mehrzahl der Städte nicht durchgeführt; er ist aber auch nicht in Vergessenheit geraten. Der Westfälische Frieden und die vollständige Änderung der politischen Gesamtsituation brachten zwar für die wirtschaftlich und an Volkszahl erschöpften böhmischen Länder die notwendige Atempause mit sich, gleichzeitig aber widmete man dem jüdischen Problem in Böhmen erhöhte Aufmerksamkeit. Bereits am 2. April 1650 forderte Kaiser Ferdinand III. die Statthalter auf, zu erheben, wieviel Juden sich zur Zeit in Böhmen aufhalten, in welchen Städten und Ortschaften sie ihren Wohnsitz haben, und, wo sie im Jahre 1618 ansässig gewesen waren; zugleich sollten sie ihm bekanntgeben, ob tatsächlich „die Judenschaft in unserem Erb-Königreich Böhemb von Tag zu Tag mehr zu- und sehr überhandt nehme". Dieses Reskript, besonders aber ein neuer, an die Statthalter am 10. Mai 1650 in Laxenburg erlassener Befehl, waren bereits ein Zeichen des durchgreifenderen nachweißenbergischen gegenreformatorischen Antisemitismus in Böhmen und Vorboten des künftigen Landtagsbeschlusses... „Wie uns berichtet wird, . . .zum Zweiten: daß die Juden in der Stadt und in ihren Häusern Christen weiblichen und männlichen Geschlechtes zu verschiedentlichen häuslichen Diensten verwenden; drittens: daß sie angeblich da und dort innerhalb der Kreise Mauten, Zoll, wie auch allerlei Wirtschaft in Pacht und sonstwie halten und daß sie dies alles ohne Unterschied und Behinderung betreiben. Und da aus derlei Gewohnheiten und Gestattungen nicht geringe Ungehörigkeiten, schädliche jüdische Bevorteilungen und mit der Zeit auch Vermischungen mit christlichem Blut zu folgen pflegen und in einem wie im anderen Falle solches nicht ohne Beeinträchtigung des Glaubens und des christlichen Namens geschehen kann, aus dieser Ursache heraus also belieben wir Euch gnädigst anzubefehlen, daß Ihr Euch in dem einem wie in dem anderen Punkte gehörig informieret, auf welche Art solchem 244 2