Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 232 (sequence 233)
- Language
- German
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Kurzwaren zu eröffnen, wodurch ihm (dem Hersehl) eine empfindliche Konkurrenz entstanden sei. Was schließlich den Verkauf von Stockfischen betreffe, so sei er der Meinung, daß dieser dem Spezereihändler zustehe. Der der Untersuchung beiwohnende Iglauer Kommerzial-Kreisinspektor äußerte seine Meinung dahin, daß dem Juden zwar die Lieferung des Eisens an die Nagelschmiede auch weiterhin erlaubt sein müsse, da dasselbe nicht „zum Handel, sondern nur auf gegebene Commission herbeigeschaffet wurde". Hingegen müsse ihm der Verkauf von Pfundleder, gedrehter Seide, Kamelhaaren und Knöpfen verboten werden, „da die Juden gemeiniglich mit wenigen den Anfang machen, successive aber, da ihnen hierin conniviret wird, sie allzeit weiter greifen und endlich gar eine Gewohnheit daraus machen". Er sei der Meinung, so schließt der Kreishauptmann seinen Bericht, daß, wenn den Teltscher Juden der Handel mit Kurzwaren, der den Juden in allen anderen Orten ohne Bedenken erlaubt wird, verboten werden sollte, sie nicht in der Lage sein werden, ihren Lebennsunterhalt zu finden und die Steuern und Abgaben, die ihnen ohnehin schon unerschwinglich seien, zu entrichten. Ja, es sei zu befürchten, daß, wenn den Juden, die jetzt mit ihrem Handel „fast alle zu Boden liegen" keine ergiebige Hilfe zuteil werden würde, ganze jüdische Gemeinden zu Grunde gehen und infolge dessen die Landes - fürstliche Kontribution rapid, ohne jede Hoffnung auf eine baldige Erholung, sinken werde, weil auch die wenigen Juden, die noch etwas in Vermögen haben, und den ärmeren jüdischen Händlern kleinere Beträge zur Bestreitung ihres Handels leihen, zu Sehaden kämen, wodurch sie in ihrem Kredite geschmälert und in den Bankrott getrieben werden würden.27 Dieser Bericht wurde von dem Landesgubernium am 4. Mai dem Subdelegierten des Consessus Commercialis mit dem Auftrage übermittelt, durch den Iglauer Kommerzial-Kreisinspektor eine neue Untersuchung dieses Streitfalles zu veranlassen, da, wie aus dem Bericht zu ersehen sei, weder die Teltscher bürgerlichen Eisenhändler einvernommen und befragt wurden, ob die Nagelschmiede tatsächlich bei ihnen das für ihr Handwerk erforderliche Eisen nicht bekommen konnten, noch auch die Frage, mit welchem Rechte dem Teltscher Nadler der Kurzwarenhandel gestattet wurde, untersucht und geklärt wurde. Über das Ergebnis der neuen, von dem Teltscher „Localbeamten" im Auftrage des Iglauer Kommerzial-Kreisinspektors in Teltsch vorgenommenen Untersuchung, erstattete der letztere am 12. Dezember dem Consessus Commercialis einen ausführlichen, für Hersehl ungünstigen Bericht, in dem ausgeführt wird: Die Behauptung des Juden Hersehl, daß die Nagelschmiede bei den Teltscher Eisenhändlern das erforderliche 232 34