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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 231

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 231 (sequence 232)
Language
German
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IRI
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zurecht zu weisen und zu belehren, daß „ein Magistrat oder Stadtrat in denen Commercial-Anliegenden nicht einen Schritt willkürlich wagen oder hierin falls eine Entscheidung schöpfen soll". Schon am 27. April erstattete der Iglauer Kreishauptmann folgenden Bericht über das Ergebnis der vorgenommenen Untersuchung: Der Stadtrat erklärte, daß das Handelsverbot auf Veranlassung des Teltscher „Commercial-Localbeamten" erlassen worden sei, und zwar aus folgenden Gründen: Die Teltscher Eisen- und Geschmeidehändler haben beim letzteren eine Beschwerde gegen Hersehl vorgebracht, daß er zu ihrem großen Nachteile auch verschiedene Eisen und „in den Geschmeidehandel einschlagende Waren sowie auch Leder zum Schaden der bürgerlichen Lederer verkaufe. Auch die Teltscher Knopfmacher führten bei ihm Beschwerde darüber, daß Hersehl nicht nur „gedrehte Seide und Kammelhaar verschiedener Farbe, sondern auch allerhand Sorten dergleichen Knöpfe führe" und sie derart schädige, daß sie nicht einmal ihr tägliches Brot verdienen und die Stadt zu verlassen sich bemüßigt sehen. Ja, Hersehl habe sich sogar unterfangen, mit getrockneten Stockfischen, womit sich die bürgerlichen „Häcklerweiber" zu ernähren pflegen, zu handeln indem er dieselben wässere und Stückweise verkaufe. All das habe den Kommerzial-Lokalbeamten bewogen, das Handelsverbot zu erlassen. Hersehl erklärte jedoch, daß er nur solches Eisen verkaufe, das von den Teltscher Eisenhändlern nicht geführt werde. Die Teltscher Nagelschmiede, die das für ihr Gewerbe erforderliche Eisen bei den Teltscher Eisenhändlern nicht bekommen konnten, waren gezwungen, dasselbe von auswärts zu beziehen, was für sie oft mit Nachteilen verbunden war, da sie dringende Aufträge in Ermangelung des erforderlichen Eisens nicht ausführen konnten. Sie seien daher an ihn mit dem Ersuchen herangetreten, ihnen das Eisen zu liefern, was er seit zwei Jahren auch tue, indem er ihnen dasselbe zu billigen Preisen und zuweilen auf Kredit liefere. Ein vorgelegtes „Attest" der beiden Teltscher Nagelschmiede bestätigen diese Angaben. Was den Lederhandel betreffe, so sei es wohl richtig, daß er Pfundleder aus Wien und Krems einführe, doch verkaufe er dasselbe nicht en detail, sondern nur ganze Häute an auswärtige Schuhmacher. Auch betreffs des Verkaufes von Knöpfen könne von einer Beeinträchtigung der christlichen Knopfmacher keine Rede sein, da er bereits über 15 Jahre mit „solchen kurzen Waren" gehandelt hat und niemals deswegen von den Knopfmachern eine Beschwerde gegen ihn erhoben wurde. Der seit kurzer Zeit in Teltsch wohnende Knopfmacher habe „aus purem Neid" Beschwerde geführt und den Kommerzial- Localbeamten gegen ihn aufgehetzt. Dagegen habe letzterer dem Teltscher bürgerlichen Nadler ohne Bedenken erlaubt, einen Laden mit 33 231

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