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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 228

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 228 (sequence 229)
Language
German
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IRI
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Handel könnte Abraham Jakob, obwohl er allein von dem Tabakverschleiße leben könnte, ungehindert weiter treiben. Sie wären auch nicht dagegen, daß demselben die beschlagnahmten Waren zurückgegeben werden, doch mit der Bedingung, daß er dieselben nicht in Teltsch, sondern außerhalb der Stadt verkaufen dürfe. Dagegen machte Wolf Baruch die Einwendung, daß mit dem Wollhandel ,,nicht mehr aufzukommen sey", seitdem die Tuchlieferungen an die Armee durch die errichtete k. k. Militärökonomiekommission erfolge, da für die Tuche kein Absatz mehr vorhanden sei. Zum Schlüsse beanstandeten die Stadtdelegierten, daß Wolf Baruch seine Beschwerde im Namen der gesamten Teltscher jüdischen Gemeinde eingebracht habe, da, wenn man die Teltscher Juden „individualiter" befragen würde, drei bis vier Familien, die arm und nicht mit Wolf Baruch verwandt sind, von dieser Beschwerde würden nichts wissen wollen, sie würden im Gegenteil gegen denselben Beschwerde führen, daß er „ohngeachtet sie nur arme Pinkelträger, die ganze Freundschaft des Wolf Baruch aber vermögliche Leute wären, sie in Contributionale mit ihnen gleichgehalten seyen". Dieses Protokoll übermittelte der Iglauer Gewerbe-Kreisinspektor am 1. April 1770 dem Consessus Commercialis unter Beischluß eines ausführlichen Gutachtens, worin er unter anderem ausführte: Aus den von der Teltscher städtischen Ratsdeputierten und der Handelsbrüderschaft vorgebrachten Gründen sei es sehr zu bedauern, daß dem ehemaligen jüdischen Kleinhändler Salomon Hersehl, dessen Ansuchen um die Bewilligung zum Betriebe eines Spezerei- und Farbwarenhandels am 2. Mai 1762 von dem Landesgubernium abgewiesen worden war, „auf einseitiges Remonstrieren des Herrn Kreis Hauptmann" die Bewilligung wieder erteilt wurde. Seitdem habe Hersehl „seine Handlung, wie ich selbst gesehen, nicht allein mit Spezerey, Färb Waren, Tuch, Boy (Pai grobes Tuch), Seidenbänder, Spitzen, Knöpfe, Sammet, Borden (Borten) sehr hoch gebracht, sondern auch sogar auf allerley Leder-Gattungen und sogar schon Eisen und die Stockfischwässerei ausgedehnt, andurch aber der eine christliche Kaufmann Franz Müller, weilen die Stadt solche drei Handelsleute nicht nähren kann, zu Grund gerichtet", nachdem schon durch den Tabaktrafikanten Abraham Jakob drei andere Christen, die vom Tabakhandel gut gelebt haben, „außer Nahrung und Contributionsstand gesetzt worden". Da aber dem Abraham Jakob das Wohnrecht in Teltsch nur „pro interim" nämlich für die Zeit der Abwesenheit Wolf Baruchs, um in dessen Hause dessen Geschäft zu führen, verliehen wurde, und da niemand einem anderen Rechte übertragen könne, die er selbst nicht besitze, Wolf Baruch jedoch früher nur mit Leder, Juchten, Safian, Wolle und Garn Handel trieb, so sei er (der Subdelegierte) der Meinung, daß 228 30

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