Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 227)
- Language
- German
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scribierten Anzahl der jüdischen Familien allerdings sein Bewenden und so lange sich diese Zahl durch Absterben nicht vermindern, auch die Vermehrung deren jüdischen Familien zum Nachteil der dasigen christlichen Gemeinde nicht zugelassen werde könnte", worüber das Kreisamt „selbst zu vigiliren hätte". Dieser Entscheidung zufolge durfte die neunte jüdische Familie sich nicht mehr in Teltsch niederlassen, während die überzähligen zwei jüdischen Familien bis zu deren „Absterben" in der Stadt bleiben durften. ★ Samulen Hersehl durfte nunmehr seinen Spezerei- und Farbwarenhandel für seinen Vater Herschel Isak ungehindert in einem offenen Laden betreiben, der mit den Jahren einen erfreulichen Aufschwung nahm. Das veranlaßte im Jahre 1768 einen zweiten Teltscher Juden, die Eröffnung eines Spezereiwarenhandels in seinem Hause vorzubereiten, was zu einer neuen Beschwerde der Teltscher christlichen Spezerei - Warenhändler führte. Der Teltscher Schutzjude Wolf Baruch Teltscher hatte den Tabakverlag des Iglauer Kreises in Pacht genommen, weshalb er sich beständig in Iglau aufhielt, während er als Teltscher Schutzjude auch fernerhin die Schutzgelder an die Obrigkeit und die Stadt entrichtete. Den Tabakverschleiß in Teltsch überließ er seinem Schwiegersöhne Abraham Jakob, der als Tabakverleger auch als überzähliger Jude in der Stadt zu wohnen berechtigt war. Der Aufschwung, den der Spezereiwarenhandel des Salomon Hersehl genommen hatte, bewog den Abraham Jakob zu dem Entschlüsse, sich einen solchen Handel in seiner Wohnung einzurichten. Gegen diese neue Konkurrenz überreichten die christlichen Spezereiwarenhändler eine Beschwerdeschrift an das Iglauer Gewerbe-Kreisinspektorat, in dessen Auftrage am 26. Oktober 1768 der Teltscher Stadtrichter in Begleitung von drei Magistratspersonen im Hause des Tabakverlegers erschienen und, obwohl er den Spezereihandel noch nicht eröffnet hatte, die vorgefundenen Spezereiwaren „unter Amtssperre" nahm. Gegen diese Amtshandlung beschwerte sich Wolf Teltscher, der Schwiegervater des Abraham Jakob, im Namen der gesamten jüdischen Gemeinde in einer Eingabe an das Landesgubernium, worin er unter anderem anführte: Der Iglauer Gewerbe-Inspektor begründet die Berechtigung der Beschlagnahme der Spezereiwaren seines Schwiegersohnes damit, daß dieser kein „gelernter Kaufmann" sei. Dieser Grund sei jedoch ganz hinfällig, da bekanntlich von den 6000 jüdischen Familien Mährens sich mindestens 5000 von ihrem Handel ernähren. Und trotzdem kein einziger von ihnen ein ausgelernter Kaufmann sei, verkaufen sie ihre Waren auch in Orten, wo christlich gelernte Kaufleute ihren Wohn- 226 28