Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 220)
- Language
- German
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Über die am 26. März in Teltsch vom Iglauer Kreishauptmann vorgenommene Untersuchung, wozu auch noch der obrigkeitl. Wirtschafts- Oberdirektor, einige Delegierte des Stadtrats und der Local-Gewerbeinspektor zugezogen wurden, erstattete der Iglauer Kreishauptmann folgenden Bericht: Der christliche Spezereihändler Müller bringt vor: Er habe „die Handlschaft" ordentlich erlernt und betreibe den Spezereihandel in Teltsch seit 20 Jahren, dasselbe gälte auch vom Krämer Lustig, der schon vor dem Jahre 1753, wo er sich in Teltsch niederließ, diesen Handel betrieben hatte. Sie wären beide imstande, die Stadt und ihre Umgebung mit Spezerei- und Farbwaren hinlänglich zu versorgen, wenn den jüdischen Brüdern der beständige Handel mit diesen Waren, welchen sie zum Schaden der christlichen Handelsleute „um sehr geringen Preis dahingehen", eingestellt werden würde. Die Brüder Hersehl und Jakob Isak antworteten auf die Frage, mit welchem Rechte sie sich anmaßen, ,,einen offenen und beständigen" Spezerei- und Farbenhandel zu treiben, sie besitzen zwar keine, ihnen persönlich hiezu erteilte Bewilligung, doch beriefen sie sich auf das, den Juden Mährens verliehene Universal-Privilegium, vom 13. Mai 1723, laut dessen §§ 6 und 8 der Judenschaft „ihr Gewerb und Nahrung ohne mäniglichen Eintrag oder Hindernis" zu treiben berechtigt seien, wie denn auch die Juden von Nikolsburg, Trebitsch, Triesch, Austerlitz und anderen größeren Städten auch den Spezereihandel ungehindert treiben. Was Jas Iglauer Privilegium betrifft, wonach den Juden außer auf den Jahrmärkten der Spezereiwarenhandel verboten sei, so seien sie der Meinung, daß sich dasselbe nicht auf den ganzen Iglauer Kreis, sondern nur auf den zur Stadt Iglau gehörenden Bezirk, und auch da nur auf fremde und einheimische ,,Pinkeljuden" beziehe, die keinen seßhaften Handel treiben und keine „Toleranzgelder" zahlen, keineswegs aber auf „possessionierte und unter der Contribution stehende" Juden. Als Beweis dessen weisen sie darauf hin, daß ihr Vater und sie selbst bereits über 40 Jahre lang den Spezerei- und Farbwarenhandel in Teltsch unbeanstandet getrieben haben, wie dies der anwesende Wirtschafts- Oberdirektor bezeugen könne. Dieser bestätigte auch die Angabe der beiden Juden, doch mit der Bemerkung, daß über eine etwaige den Juden erteilte Befugnis zu diesem Handel bei der Obrigkeit keine schriftliche Urkunde erliege. Der Kreishauptmann schließt seinen Bericht mit der Erklärung, er sei dafür, daß den Juden auf Grund des dem Iglauer Handelsstande verliehenen kaiserl. Patents „der beständige Warenverkauf in einem offenen Laden" verboten werden müsse; ob ihnen jedoch trotz dem Universal-Privilegium vom Jahre 1723 der Verkauf dieser Waren auch auf den Wochen- und Jahrmärkten verboten werden solle, das überlasse er „weiterer hocherleuchten Ansicht und Decision". 21 219