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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 215

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 215 (sequence 216)
Language
German
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IRI
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Im Jahre 1760 lebten in Teltsch acht jüdische Familien, unter denen die Brüder Hersehl und Jakob Isak, die sich als „Vorsteher der Teltscher Judengemeinde" unterschrieben, die wohlhabendsten waren. Da Hersehl bereits im hohen Alter stand, führte sein Sohn Salomon Hersehl, der zwar verheiratet war, aber noch keine Schutznummer in Teltsch hatte, mit Bewilligung der Obrigkeit für seinen Vater den Handel mit Wolle, Tuchen, Leder usw. Doch in diesem Jahre errichtete er auch einen offenen Laden mit Spezerei- und Farbwaren, worin er regen Zuspruch hatte. Das veranlaßte die beiden christlichen Spezereihändler Johann C. Müller und Martin Lustig dazu, eine Beschwerdeschrift bei dem Teltscher „Local-Gewerbs-Vorsteher", dem Riemermeister Andreas Cammerer, einzubringen, worin sie gegen den Betrieb des Spezerei- und Farbwarenhandels in einem offenen Laden durch den Juden aus folgenden Gründen protestierten. 1. Salomon sei in Teltsch ,,unansässig" er sei daher nicht berechtigt, in Teltsch einen Handel zu treiben. 2. Ohne Bewilligung der K. K. Repräsentanz und Kammer dürfe niemand einen Handel oder ein Gewerbe ausüben, eine solche Bewilligung sei jedoch weder dem Salomon, noch seinem Vater Herschel jemals erteilt worden. 3. Eine kaiserliche Verordnung lautet ausdrücklich, daß in Ortschaften, wo irgend ein Gewerbe von einem Christen ausgeübt wird, ein Jude dieses Gewerbe nur für seine Glaubensgenossen betreiben dürfe.26 Da aber in Teltsch nur acht jüdische Familien leben, so würde Salomon Hersehl, um seine Familie ernähren zu können, gezwungen sein, seine Waren bei den Christen der Stadt und Umgebung abzusetzen, was zum Ruine der Beschwerdeführer führen würde. Sie bitten daher, der Vorsteher möge den Juden den Spezereiwarenhandel „durch die obrigkeitliche oder magistrale Assistenz" als „ein widerrechtlich unbefugten Handel" einstellen. Am 17. März 1760 forderte der Gewerbevorsteher den Herschel Isak, den Vater des Salomon, auf, sich darüber zu äußern, mit welchem Rechte er sich anmaße, den Spezerei- und Farbwarenhandel zu betreiben. Ob und welche Antwort Herschel dem Gewerbevorsteher erteilt hatte, ist aus den Akten nicht ersichtlich. In den folgenden Tagen übermittelte der letztere im Einverständnis mit dem obrigkeitlichen Wirtschaftsoberdirektor dem Salomon Herschel ein schriftliches Verbot des Spezerei- und Farbwarenhandels. Gegen dieses Verbot beschwerte sich Salomon in einer Eingabe an die „K. K. Landes-Gewerb und Fabrikenamts-Inspektion der Markgrafschaft Mähren" und nach einigen Tagen beschwerten sich auch die Brüder Herschel und Jakob Isak mündlich bei dem Iglauer Vize-Kreishauptmann v. Brettschneider, der in amtlicher Angelegenheit nach Teltsch gekommen war, über den obrigkeitlichen Wirtschaftsoberdirektor, von dem, wie sie glaubten, die Initiative zur Erlassung dieses 17 215

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