Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 212)
- Language
- German
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zu zahlen sich verpflichten werden, das werden sie genau halten müssen; dafür haben sämtliche Teltscher Juden die Garantie zu übernehmen, die, falls die Schuldner abermals die Zahlungen einstellen sollten, für diese ohne Anrufung des Gerichtes die weiteren Raten zu bezahlen verpflichtet sein werden. Sollten jedoch die Schuldner geringfügige Ratenzahlungen (potupne terminy) anbieten, so sollen sie durch Drohungen mit wirklicher Arretierung zu Zugeständnissen bewogen werden, was in jeder möglichen Weise versucht werden solle. Es sei der Wille des Grafen, daß die Wohnung der Schuldner durchsucht und ein Inventar aller hier oder bei wem immer gefundenen Vermögensobjekte derselben gemacht werden; dies solle jedoch erst dann geschehen, wenn nichts anderes die Schuldner zu einem gütlichen Vergleiche würde bewegen können. Repressalien gegen die Juden zu unternehmen, sei laut besonderer Anordnung des Grafen streng verboten und dürfen solche nicht geduldet werden. Wer jedoch ,,aus eigener Willkür" zu Ausschreitungen gegen die Juden sich hinreißen lassen sollte, dem werde keine weitere Assistenz gewährt werden dürfen. Jeder (Gläubiger) habe sich ohne Ausnahme der Anordnung der Kommission zu fügen, gegen welche er „wenn er hiezu einen wesentlichen Grund haben sollte" an die Obrigkeit zu appellieren befugt sein werde. Schließlich sollen die Kommissäre besonders darauf bedacht sein, daß bei der Kommissionellen Verhandlung alles ruhig, bedachtsam, freundlich und gerecht, ohne Haß, ohne Mißbrauch (bez naduzivosti) und Interesse durchgeführt werde, so daß die eine, wie die andere Partei bestehen könne. Doch solle auf die Christen mehr Rücksicht genommen werden als auf die Juden, die von Natur aus Lügner und Betrüger sind. Zugleich soll der amtierende Richter beauftragt werden, daß er, falls Teltscher Bürger den Juden Geld schuldig sein sollten, dieselben mit aller Strenge zur Bezahlung desselben anhalten und nötigenfalls gerichtlich einzutreiben bestrebt sein solle. Am 8. November fand im Teltscher Rathause die Vergleichsverhandlung vor der aus dem gesamten Teltscher Magistrat, dem obrigkeitlichen Burggrafen und Kastenschreiber (pisaf obecm) gebildeten Kommission statt. Aus den Aussagen der Brüder Hesky erfahren wir, was als selbstverständlich angenommen werden konnte, daß die Gläubiger nicht aus purer Humanität für die Juden die Garantie bei den Linzer Kaufleuten übernommen, bzw. denselben Gelddarlehen gegeben haben. Svoboda erhielt für die Garantie an jeden der beiden Linzer Jahrmärkte je vier bis sechs Reichstaler (ca. 16 bis 24 fl.) und dazu auch manche Geschenke, was in Anbetracht dessen, daß Svoboda der Meinung war, daß mit der Garantie für ihn kein Risiko verbunden sei, weil ihm der Teltscher Haupt- 13 211