Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 207)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--4009-2648358- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Ein Beispiel obrigkeitlichen Justiz Verfahrens im 17. Jahrhundert gegen insolvent gewordene Juden, wenn die Gläubiger Christen waren, bietet uns der Prozeß gegen die Brüder Josef und Moses Hesky, die im Jahre 1676 mit einem Passivum von über 6000 fl. die Zahlungen einstellten. Zahlungseinstellungen und Bankrotterklärungen waren in damaliger Zeit auch unter den christlichen Kaufleuten eine häufige Erscheinung. So schreibt Werner Sombart: „Der betrügerische Bankerott muß für die Leute des 17. und 18. Jahrhunderts ein ganz besonders häufiges und schwer zu lösendes Problem gebildet haben. Immerfort hören wir Klagen über sein häufiges Vorkommen."15 Während jedoch bei christlichen Bankrotteuren immerhin ein Unterschied zwischen betrügerischem und unverschuldetem Bankrott gemacht wurde, wurde jeder insolvent gewordene Jude von vorn herein als betrügerischer Bankrotteur betrachtet und dementsprechend behandelt. Ein Beispiel des Prozeßverfahrens gegen des betrügerischen Bankrotts beschuldigte Juden mit allen entsetzlichen, gegen dieselben im Gerichtsverfahren angewendeten Grausamkeiten, bietet uns die vom jüdischen Historiker Jost veröffentlichte Schrift: „Eine Familien-Megilla aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts."16 Es wird hier das Prozeßverfahren gegen die Schwäger des Prager Oberrabbiners David Oppenheimer, den königlichen Oberfaktor Isak Behrens, und dessen Bruder Gumpel geschildert, die in Hannover ein ansehnliches Geschäft betrieben und im Jahre 1721 des betrügerischen Bankrotts beschuldigt, in Haft genommen wurden. Man verdächdigte sie der Beiseiteschaffung von Geldern und Effekten, sowie auch der Ausfertigung fingierter Zessionen, weshalb sie einer äußerst grausamen Tortur unterzogen wurden, ohne jedoch das Geständnis irgend einer Schuld von ihnen erpressen zu können. Erst nach fünfjähriger, von Qualen und Leiden erfüllter Haft wurden sie von allen Instanzen freigesprochen, worauf sie mit zerrütteter Gesundheit und von jedem Besitz entblößt auswanderten. Auch die Brüder Hesky in Teltsch wurden des betrügerischen Bankrottes, namentlich der Beiseiteschaffung von Waren beschuldigt, doch muß das gerichtliche Verfahren, welches im Auftrage und nach genauer Vorschrift des Grafen Slawata gegen dieselben durchgeführt wurde, trotz mancher harter Worte, die derselbe in seinen Erlässen und Briefen gegen die jüdischen Schuldner gebrauchte, als milde, ja für die damalige Zeit fast als human bezeichnet werden. Dieser Prozeß wirft auch ein helles Licht auf die geschäftlichen und finanziellen Beziehungen der Teltscher Juden zu den Teltscher und Neuhauser Christen, mit deren Geld und Warenkredit sie ihren Handel betrieben. Die Brüder Josef und Moses Hesky, die in Teltsch — was damals ein seltener Fall war — das Bürgerrecht besaßen,17 galten in dieser Stadt 206 8