Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 205)
- Language
- German
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worin er um die Erlaubnis bat, sich in Teltsch niederzulassen und die geschäftliche Tätigkeit, welche bisher sein Schwiegervater ausübte, fortzusetzen und der Graf gab diesem Ansuchen statt, da weder der Teltscher Magistrat, noch der Sohn des Mandl Hesky dagegen eine Einwendung erhoben haben. Doch mit der Bedingung, daß der Bittsteller an Schutzgeld statt der angebotenen 4 Schock 6 Schock jährlich der Herrschaft und 4 Schock der Stadt statt der angebotenen 2 Schock entrichten solle. „Und wird diese Gnade", so schließt auch dieses gräfliche Dekret, „künftig zu keiner Consequenz zu ziehen und anzuwenden sein". Nach wenigen Jahren jedoch erteilte der Graf auf Ansuchen der Brüder Josef und Moses Hesky, die wegen ihres hohen Alters in der alleinigen Fortführung ihrer Geschäfte gehindert waren, ihren verheirateten Söhnen Markus und Israel die Erlaubnis, sich in Teltsch niederzulassen, damit sie ihren Eltern in ihrem Handel behilflich sein können. Die wirtschaftliche Berufstätigkeit der Juden in Teltsch war im 17. und 18. Jahrhundert hauptsächlich der Handel. Der Jude Salomon betrieb, wie wir oben gesehen haben, den Handel mit Spezereiwaren.11 Die Brüder Josef und Moses Hesky verkauften in ihrem Hause Spezerei-, Schnitt- und Kurzwaren, außerdem führten sie einen engros-Handel mit Tuchen, Seidenwaren, Federn und Wolle. Andere betrieben den Hausierhandel, indem sie verschiedene Gegenstände des Hausbedarfs in den Dörfern der Teltscher Umgebung verkauften, und für den Erlös Landesprodukte, wie Wolle, Federn, Häute usw. kauften. Doch gab es in Teltsch keinen einzigen Juden, der sich mit Darlehensgeschäften befaßt hätte. Die Teltscher Juden betrieben ihren Handel teilweise mit von Christen auf hohe Zinsen geliehenem Gelde und kreditierten Waren.12 Die Steuern und Abgaben waren natürlich auch für die Juden in Teltsch äußerst drückend. Außer der auf die Teltscher Judengemeinde entfallenden Quote der von den Juden Mährens an den Fiskus abzuführenden Kontribution, deren Höhe unbekannt ist, zahlten sie noch Schutzgelder der grundherrlichen Obrigkeit und eine Abgabe an die Stadt. Für die Erlaubnis einen Kantor oder Lehrer zu halten, mußten sie 2 mähr. Schock jährlich an die Obrigkeit entrichten. Am drückendsten waren für die Teltscher Juden die Pflicht der jüdischen Gemeinde, die im Teltscher Schlosse gewebte Leinwand, sowie auch ein Quantum von Leinsamen von der Herrschaft zu einem festgesetzten Preise zu übernehmen und außerhalb der Teltscher Herrschaft zu „versilbern". Der Verkauf dieser Waren, besonders der Leinwand, war oft sehr schwierig und mit empfindlichem Verluste verbunden. Es gelang ihnen schließlich, sich (ca. 1660) von der Pflicht der Abnahme der Leinwand durch die Verpflichtung los- 204 6