Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 203)
- Language
- German
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Diesem, im Urbarium der Teltscher Grundherrschaft vom Jahre 1654 eingetragenen Briefe ist folgende Nachschrift hinzugefügt: „Nach dem Abzüge der (überzähligen) Juden aus Teltsch habe die Gemeinde dieser Stadt zum Beweise ihrer Schuldigen Dankbarkeit für die so große Wohltat, daß sie von diesen. . .8 befreit wurden, sich bereit erklärt, an jedem der beiden Zinstermine (St. Galli—16. Oktober und Stf Georgi— 23. April) für alle Zukunft je 15 mährische Schock an die Teltscher herrschaftliche Rente zu entrichten, welche Abgabe „Judensteuer (2idoplat) genannt wird".9 Nachdem Ende Juni 1651 die überzähligen Familien die Stadt Teltsch verlassen hatten, wohnten daselbst nur noch drei jüdische Familien und zwar die Brüder Moses und Josef Hesky und ein Jude namens Salomon. Der jüdische Numerus clausus wurde jedoch von den Nachfolgern des Grafen Wilhelm Slawata nicht eingehalten. Schon im Jahre 1657 wurde vom Teltscher Stadtrat auf Befürwortung des Hauptmannes der Teltscher Grundherrschaft einer Schwester des Teltscher Juden Salomon die Erlaubnis erteilt, mit ihrem angetrauten Ehegemahl Adam im Hause ihres Bruders in Teltsch zu wohnen und ihren Handel gleich den anderen Teltscher Juden zu betreiben. „Für diese Wohltat und erwiesene Gnade" verpflichtete sich Adam einen halbjährigen Zins per 4 Schock an die Stadt zu entrichten.10 Im Jahre 1659 bestätigte Graf Ferdinand Wilhelm Slawata der Stadt Teltsch die ihr vom Grafen Wilhelm Slawata verliehenen Privilegien, darunter ganz besonders den jüdischen Numerus clausus, indem er dem städtischen Amte aufs strengste verbot, einem Juden das Wohnrecht zu verleihen, ihm eine Wohnung zu vermieten oder Häuser zu verkaufen." Trotzdem wurden in den folgenden Jahrzehnten noch folgende vier jüdische Familien zur Niederlassung in Teltsch zugelassen: 1. Mandl Hesky; 2. Hersch Mandl; 3. Isak; 4. Samuel Joachim, so daß im Jahre 1670 in Teltsch sechs jüdische Familien wohnten. Gegen diese, den Numerus clausus überschreitende Vermehrung der jüdischen Einwohner in der Stadt protestierten Bürgermeister und Rat in mehreren Eingaben an den Grafen Ferdinand Wilhelm Slawata, der am 27. Juli 1670 ein Dekret in cechiseher Sprache folgenden Inhaltes erließ: Da trotz den, sowohl von mir als auch von meinen Vorfahren erlassenen Dekreten die Juden sich vermehren, indem sie ohne mein Wissen sich in der Stadt niederlassen, habe ich, um in dieser Angelegenheit in der Zukunft nicht mehr belästigt zu werden, für gut befunden, meinen Willen kundzugeben, wieviel Juden von nun an in meiner Stadt Teltsch geduldet werden sollen. Weshalb ich kraft dieser Urkunde alle bisher sowohl von mir als auch von meinen Vorfahren in dieser Sache erlassenen Dekrete annuliere und 202 4