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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 194

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 194 (sequence 196)
Language
German
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der Chronik Emek Habacha war. Das soll wohl heißen, daß der Corrector nur den ersten, bis zum Jahre 15G3 reichenden Teil der Chronik Emek Habacha besaß. Ich weiß nicht, worauf sich diese Behauptung Wieners stützt. 33 Ebenda, S. 135. 34 Vgl. die unten folgenden Bemerkungen über Nachtrag II. 35 Hock hat in Gal-Ed, S. 21, daraufhingewiesen, daß Mardochai im Frühjahr 1558 tätig gewesen ist, „um das Damoklesschwert der Verbannung, das über den Juden Prags wie ganz Böhmens hing, von ihnen abzuwenden." Diese Angabe ist aus dem Responsum Nr. 12 des Moses Isserl geschöpft, welches das Urteil im Rechtstreit zwischen Mardochai Kohen und seinem Schwiegersohn enthält. In diesem vom 16. Siwan 318 (= 2. Juni 1558) datierten Schriftstück wird unter anderem erzählt, daß Mardochai zu einer Verhandlung in diesem Rechtsstreit in Krakau nicht erschienen sei und um einen neuen Termin zu Lag Baomer (18. April 1558) gebeten habe, weil er, wie dies auch von der Gemeinde in Prag bezeugt wurde, in Sachen der Austreibung tätig war. Nun erfahren wir aus einem Schreiben Ferdinands I. an Erzherzog Ferdinand vom 24. Mai 1558 (Bondy Dworsky 1, Nr. 588), daß ihm zahlreiche Fürbitten für die Juden zugegangen seien. Solche Interventionen sind selbstverständlich auf Bitten der Juden erfolgt, welche Briefe oder Gesandte an die betreffenden Persönlichkeiten oder an die jüdischen Gemeinden im Ausland schickten. Auf diese Tätigkeit dürfte sich das oben erwähnte Aktenstück beziehen. Es ist eine, wenn auch nur teilweise Bestätigung der Anmerkung im Zemach David in welcher gesagt wird, daß Mardochai an der Spitze der Fürsprecher bei dem Kaiser, Herzögen, usw. gestanden sei. Die Tätigkeit Mardochais im Frühjahr 1558 hat mit dem Thema unserer Untersuchung nichts zu tun, denn von einer Reise Mardochais nach Rom in dieser Zeit kann nicht die Rede sein, da damals Paul IV., ein Feind der Juden, Papst gewesen ist. 36 Schreiben des jüdischen Arztes Salomo an den Obersten Kanzler Joachim von Neuhaus (undatiert, zu 1559 gehörig), veröffentlicht von Rachmuth im Jahrbuch der Ges. f. Gesch. d. Juden in der Cechoslovakischen Republik, Bd. 5, S. 61; Bittschriften der Juden von Prag, gerichtet an Erzherzog Ferdinand (undatiert, zu 1561 September gehörig, Bondy Dworsky 2, Nr. 1299), an Maximilian II. und dessen Gemahlin Maria (undatiert, zu 1563 April gehörig, ebenda 1, Nr. 657 und 2, Nr. 1304); Dankschreiben der Juden an den Prager Erzbischof Anton Brus (undatiert, zu 1563 gehörig, ebenda 1, Nr. 655). 37 Der Ausweisung der Juden aus Böhmen ging eine gleiche Verfügung betreffend die Juden in den österreichischen Ländern voraus und eine Ausweisung der Juden aus Mähren und Schlesien sollte folgen. 1558 sind von Ferdinand I. Verhandlungen mit den Ständen dieser beiden Länder über Ausweisung der Juden begonnen worden, aber sie ist damals weder in dem einen noch in dem anderen Lande erfolgt. Die Angabe von Wolf (,,Zur Geschichte der Juden in Schlesien" in Geigers Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland 4, 183), daß Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1558 die Juden aus dem ganzen Lande Schlesien „vertrieben" habe, dieses Mandat jedoch nicht zur Geltung gekommen sei, ist falsch. Das gleiche gilt von der Angabe Peterkas, Rechtsgeschichte der böhmischen Länder 2, 112, betreffs der sogenannten Nebenmandate von 1559. 38 Es waren die sogenannten Prokuratoren (Bevollmächtigte), welche die Juden in Prag und in den einzelnen Kreisen des Landes aus ihrer Mitte gewählt hatten, um die Geschäfte der auswandernden Juden (Einziehung der Forderungen, Verkauf der Häuser und Grundstücke) abzuwickeln, weiters die von den Prokuratoren in Prag als unentbehrlich bezeichneten Personen (Pförtner, Wächter, Schulmeister, Kantor, etc.), endlich Kranke und Greise. 39 Dagegen mußten sich die Juden verpflichten, alle hebräischen Bücher zum Zwecke einer genauen Prüfung derselben abzuliefern, weiters in ihren Synagogen zu verkünden, daß jeder von ihnen, alt oder jung, Mann oder Frau, christliche Predigten anhören könne, ohne den Bann oder andere Behinderung fürchten zu 194 24

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