Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 184 (sequence 186)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--3988-2648337- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
deshalb, weil viele, darunter auch ihre Schuldner, wegen der herrschenden Pest das Land Böhmen verlassen hätten.42 Es ist oben erwähnt worden, daß auch Erzherzog Ferdinand eine weitere Intervention für die Juden von seinem Vater verboten worden war. Es ist hervorzuheben, daß der Erzherzog sich jetzt über dieses Verbot hinwegsetzte und daß Ferdinand sich wirklich bewegen ließ, am 27. August den Juden eine weitere Frist von acht Monaten, nämlich bis Georgi 1564 zu gewähren. Noch war diese Frist nicht abgelaufen und Erzherzog Ferdinand trat neuerlich (6. März 156443) dafür ein, den Juden eine weitere zu bewilligen. Noch immer waren sie nicht von allen ihren Schuldnern bezahlt worden. Der Kaiser war damals krank, vielleicht hängt es damit zusammen, daß auch diese Intervention des Erzherzogs Erfolg hatte. Ferdinand gestattete am 16. April den Juden, noch weiter in Böhmen zu bleiben, und zwrar bis Martini (11. November) 1564. Noch bevor dieser Tag herangekommen war, war Ferdinand gestorben (25. Juli 1564). Sein Nachfolger Maximilian II. hat den Juden vorerst gestattet, bis zur Zeit seiner Ankunft in Böhmen im Lande zu bleiben und schließlich durch das Privileg vom 4. April 1567 die von Ferdinand I. verfügte Ausweisung rückgängig gemacht, indem er ihnen erlaubte, unter bestimmten Bedingungen weiterhin in Böhmen zu wohnen. Man sieht, in dieser aus den Akten geschöpften Darstellung ist ein Eid Ferdinands gar nicht erwähnt und ebenso wenig ist über die Tätigkeit Mardochai Kohens in Rom etwas zu finden.44 Damit ist der Kreis geschlossen. Alle Geschichtsquellen, die für unsere Untersuchung in Betracht kommen, mögen sie von Juden oder Nichtjuden herrühren, seien es Chroniken oder Akten, haben wir kennen gelernt. Es hat sich gezeigt, daß sie in betreff der beiden Punkte (Eid des Kaisers und Tätigkeit Mardochais) nicht übereinstimmen. Die eine Gruppe — es ist die Grabinschrift, die Anmerkung im Zemach David und die Chronik des sogenannten Correctors — behauptet, Kaiser Ferdinand I. habe sich eidlich verpflichtet, die Juden zu vertreiben und von diesem Eide sei er durch Papst Pius IV. gelöst worden. Die andere Gruppe — es sind die jüdischen Chroniken Emek Habacha und Zemach David, weiters die vielen Dokumente aus den Jahren 1557—1564 — wissen von dem Eid und seiner Aufhebung nichts. Etwas anders ist das Verhältnis der Quellen zum zweiten Punkte, der Tätigkeit Mardochais. Nur die Grabinschrift und die Anmerkung erzählen von ihr, in den anderen Quellen ist darüber nichts zu finden. Diese Verschiedenheit zeigt sich auch in anderer Richtung. Die Quellen, welche vom Eide Ferdinands erzählen, gehören in das vorletzte und letzte Jahrzehnt45 des XVI. Jahrhunderts. Dagegen sind der erste Teil der Chronik Emek Habacha und die früher erwähnten Dokumente fast gleichzeitig mit den Ereignissen, von denen sie erzählen, geschrieben. 184 14