Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 183)
- Language
- German
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von böhmischen Juden herrührende Dokumente aus den Jahren 1559,1561 und 1563 sind uns erhalten geblieben.86 Sie unterrichten uns über einzelne Vorgänge aus jener Zeit, aber die Zahl dieser Dokumente ist so klein, daß wir über die Schicksale der böhmischen Juden nur wenig erfahren. Es ist eine glückliche Fügung, daß uns anderes, nicht von Juden herrührendes Material über diesen Gegenstand in reichem Maße erhalten geblieben ist. Es sind Briefe Ferdinands I. an seinen Sohn Erzherzog Ferdinand, Statthalter in Böhmen, und Berichte des Erzherzogs an seinen Vater, Patente über die Ausweisung der Juden und über verschiedene Termine für ihren Abzug usw. Diese Dokumente, die zum großen Teil in dem Werke von Bondy Dworsky veröffentlicht sind, geben uns über die Ausweisung der Juden aus Böhmen (1557—1564) vollen Aufschluß. Hier sei nur in Kürze das Wichtigste hervorgehoben. Die Ausweisung der Juden aus Böhmen war von Ferdinand I. mit Patent vom 27. August 1557 angeordnet worden. Diese Verfügung war von ihm nicht aus eigenem Antriebe, sondern über Vorschlag seines Sohnes, des Erzherzogs Ferdinand, getroffen worden. Dieser Vorschlag entsprach ganz der Politik, die Ferdinand I. seit einigen Jahren verfolgte: durch eine Reihe von Aktionen, die Juden aus allen seinen Ländern zu entfernen.37 Deshalb stimmte er dem Antrage seines Sohnes zu. In dem erwähnten Patent vom 27. August 1557 war den in Böhmen wohnhaften Juden noch eine Frist von einem Jahre zugebilligt: nach Ablauf des Jahres war ihnen der weitere Aufenthalt in Böhmen bei Androhung von Strafe verboten, aber auch der Aufenthalt in den übrigen Ländern des böhmischen Reiches (Mähren, Schlesien, Lausitz). Es war ihnen zugesichert, daß sie mit ihrem ganzen Vermögen, unter königlichem Geleite, frei und sicher abziehen könnten. Während der Frist von einem Jahre sollten sie ihre Häuser und Grundstücke verkaufen und die Forderungen, die sie an Christen hätten, eintreiben. Diese Bestimmung hatte ungeahnte Folgen. Die Schuldner der Juden kamen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, andererseits wollte Ferdinand von dem Versprechen, daß die Juden bei ihrem Abzüge ihr ganzes Vermögen mitnehmen könnten, nicht zurücktreten. Diese beiden Umstände erklären es, daß Ferdinand die Vertreibung der Juden aus Böhmen bis zu seinem Tode nicht vollständig durchführen konnte. Immer wieder bewilligte er ihnen kürzere oder längere Fristen, damit sie von ihren Schuldnern Bezahlung erhalten könnten. Dazu kam, daß hochstehende Persönlichkeiten sich beim Kaiser für die Juden verwendeten: in erster Linie Erzherzog Ferdinand, derselbe Mann, der den Anstoß zur Ausweisung der Juden gegeben hatte, sein älterer Bruder Maximilian II. und neben ihnen einer der einflußreichsten Männer aus der Umgebung des Papstes Pius IV., der Kardinal-Kämmerer Santa Fiore. Er war es, der die päpstlichen Nuntien am Hofe Ferdinands, die 11 181