Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 170 (sequence 172)
- Language
- German
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(s.A. 82), im Jahre 1458 geschrieben ist, enthält den Satz: „Allerdings habe ich an m. h. r. i. ( R. Israel Bruna) andere Gründe geschrieben, aus welcher sie (die Bürgen in der Schifra-Angelegenheit; s. o. 3: Rp. Nr. 57) von der Zahlung zu befreien seien." Das betreffende Schreiben Isserleins an Bruna ist von letzterem in Rp. Nr. 58 (s. o. 4) wiedergegeben. Da aus dem weiteren Inhalt des Schreibens Isserleins an R. Elia von Nr. 59 ersichtlich ist, daß die Erörterung Isserleins über die Haftbarkeit der genannten Bürgen kurz vor der Abfassung des Schreibens von Nr. 59 geschrieben worden ist, so ergibt sich, daß das Schreiben an Bruna von Nr. 58, das diese Erörterung enthält, ebenfalls vom Jahre 1458 datiert. In diesem Schreiben von Nr. 58 spricht aber Isserlein auch von den „harten und bitteren Worten", die R. Perez an ,,R. Leiser Polak" (Passau) gerichtet hat, womit zweifellos das vorliegende Rundschreiben gemeint ist, sowie gleichzeitig davon, daß er, Isserlein, den Sinn des Textes des Abkommens zwischen R. Elia und R. Leiser ihnen erklärt habe. Das Rundschreiben R. Perezs muß also nicht lange vor dem Schreiben Isserleins an Bruna abgefaßt worden sein, d. h. vor dem Jahre 1458, zumal im Schreiben R. Perezs das Eingreifen Isserleins in den Prager Rabbinerstreit bereits erwähnt wird. Wir können daher nicht fehlgehen, wenn wir die Abfassung des vorliegenden Rundschreibens auf das Jahr 1457 (frühestens) ansetzen. 230 Gott wird auch Schalom (Friede) genannt (in Anlehnung an Richter 6, 21). 231 Allegorische Auslegungen von Bibelstellen. 232 Fehlt der Name. Über den Titel Alluf s. A. 224. 233 Gemeint ist wahrscheinlich die Äußerung Isserleins zu dieser Angelegenheit in seinem in Rp. Nr. 58 (o. 4) wiedergegebenen Schreiben an Bruna. 234 Dieses Wort, das im Text fehlt, ist hier einzuschieben. 235 Ohne den Titel „Rabbi", also geringschätzend. 236 s. über ihn A. 5. 237 Er war nämlich der Hauptlehrer Brunas. 238 Wie dem zu entnehmen ist, stellten damals unter den Talmudgelehrten Lehrer und Schüler gleichsam eine kontinuierliche geistige Kette dar, wie die Familie eine leibliche bildet, so daß nach der Auffassung Brunas im Falle, daß Passau durch den Bann entehrt wird, nicht nur er, Bruna, als sein unmittelbarer Lehrer in seiner Ehre getroffen, sondern auch die Ehre von Brunas Hauptlehrer in Mitleidenschaft gezogen sein würde. 239 Fehlt der Name, der aber kein anderer ist als Isserlein, wie auch aus dem weiteren unten hervorgeht. Und die Meinung ist die, daß die Ehre Isserleins durch die Nichtbefolgung seines Rates an Passau verletzt sein würde. 240 Nach Prediger 7, 18. 241 D. h. Ausstellung von Qualifikationszeugnissen für das Schächten und Fleischbeschau. 242 s. A. 205. 243 Hier fehlen Worte im Text, vielleicht die hebräischen Worte für: ,,daß Du handeln wirst." 244 Nach 4. B. Mose 6, 24-26. 245 Wie daraus zu ersehen ist, war diesem Schreiben ein Exemplar des Rundschreibens R. Perezs (Rp. Nr. 277) beigelegt. 246 w. s., R. Elia überragt Passau weit an Gelehrsamkeit. 247 s. Rp. Nr. 277. 248 Um was für Zeugnis es sich hier handelt, ist leider nicht angegeben. Es ist aber ersichtlich, daß dieses Zeugnis im Interesse R. Elias war und zuungunsten R. Leisers. 249 Ob die betreffende Zeugenaussage mit dem Rabbinerstreit im Zusammenhang steht, ist hier nicht gesagt. 250 Hebräisch tana den zusammengezogenen Initialen der Benennungen der dreierlei Arten des Bannes: niduj (der kleine Bann), cherem (der große Bann) und schamta (Fluch, Anathema), zusammen n. ch. sch. Unter Schlange sind also hier alle drei Arten des Bannes (der dreifache Bann) gemeint. Auch in mehreren vorangehenden Stellen wird dieser dreifache Bann mit n. ch. sch. (üs'fii) bezeichnet. 170 70