Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 155 (sequence 157)
- Language
- German
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Maharil): „in der ,Gesera* von 109 nach der Zeitrechnung" (Rpps. Maharil Nr. 233; gemeint sind die Judenverfolgungen wegen des „schwarzen Todes44 im Jahre 1349). Isserlein schreibt im 15. Jahrhundert: „Von 210 bis 212 nach der Zeitrechnung (Terumath ha-Deschen I, Nr. 216), ferner: „im Jahre 176 nach der Zeitrechnung44 (das. Nr. 342). S. a. HB. 1869, S. 23. Würfel (Hist. Nachrichten von der Judengemeinde Nürnberg, S. 82) bringt einen Grabstein mit Angabe des Datums: Jahr r. t. (= 209) //. (= erster und zweiter Konsonante vom hebr. „lifrat"). Die kürzeste Form, d. h. die Andeutung der „kleinen Zeitrechnung44 durch das bloße, an die Jahreszahl angefügte l, finden wir im 15. Jahrhundert mancherorts. So ist die Angabe des Todesjahres von Maharil, der 1427 (also nach der jüdischen „kleinen Zeitrechnung44 187 k. p. s.) gestorben ist, auf seinem Grabstein in Worms mit k. p. s. /. gemacht (s. dazu D. Kaufmann, MGWJ. 1898, S. 227/8). S. auch LJ. II, S. 39, wo unter dem Jahre r. i. s. /. das Jahr r. i. s. (217 1457), als Isserlein noch lebte, zu verstehen ist, ferner HB. 1869, S. 24. Bei Bruna finden wir noch an anderer Stelle, und zwar zweimal, diese Form der Jahresangabe, nämlich in Rp. Nr. 217, wo das jüdische Jahr 207 (r. s.) 1447 n. Chr., mit r. s. I. (b'n) bezeichnet wird. Grätz (VIII, S. 274, A. 5), der irrtümlich alle drei Buchstaben r. s. 1. als die Jahreszahl nimmt — und ihm folgt E. H. Weiß in V, S. 262 — und dadurch eine um 30, dem Zahlenwert von l, höhere Jahreszahl, als die richtige bekommt, will daraus schließen, daß Bruna, an den eine Anfrage betreffs eines in diesem Jahre erfolgten Falles ergangen ist, noch 1477 am Leben war. Aber bereits Freimann (Nr. 82) widerlegt die Annahme Grätzs dadurch, daß er zeigt, daß auch Isserlein, der 1460 gestorben ist, wegen dieser Begebenheit befragt wurde (Pes. Rp. Nr. 223), ohne jedoch seinerseits anzugeben, welches Jahr unter r. s. 1. gemeint ist. Steinschneider (HB. III, S. 26) liest hier richtig das Jahr 1447 ( 207) heraus, ebenso wie bei dem obigen r. 1.1. das Jahr 1449 (= 209), erklärt aber nicht,, wie diese Jahreszahlen aus den betreffenden Bezeichnungen hervorgehen. Es ist aber klar, daß sie sich nur auf die von uns hier angegebene Weise, d. h, durch Abtrennung des l, ablesen lassen. Dieser Form der Jahresangabe begegnen wir auch in den folgenden Jahrhunderten bis auf die neueste Zeit, und um die Wende des XVIII. Jahrhunderts ist in dem Responsenwerk „Teschubah Meahabah44 des Prager Rabbiners Elieser Flekeles der größte Teil der Jahresdaten in dieser Weise angegeben. Über die wichtigen Schlüsse, die sich aus der Feststellung, daß unter r. t. L das Jahr 209 (= 1449) und unter r. s. 1. das Jahr 207 ( 1447) gemeint ist, ergeben, s. A. 152 und A. 202. ns Das Geld verleihen war die einzige den in Eger aufgenommenen Juden erlaubte Beschäftigung. S. A. 123. 116 Warum die Frist auf zehn Jahre festgesetzt wurde, darüber sieh daselbst- 117 im Text: mV*, d. i. Neugeborene, gemeint sind darunter neue Abgaben. S. Weil, Rp. Nr. 81. 118 Das heißt, die Gemeindemitglieder haben in diesem Falle neue Beiträge zu zahlen, doch soll der größte Beitrag 100 Gulden nicht übersteigen. H9 Das entsprechende hebräische Wort *p fehlt im Text. 120 im Text ist hier der Monat ausgelassen. 121 im Text steht hier allerdings als Jahreszahl 241 (r. a. m., was eigentlich in der Ordnung r. m. a. geschrieben werden sollte), was 1481 entspricht. Das kann aber nicht stimmen, da wir oben (A. 114) festgestellt haben, daß die Schlichtung im Jahre 209 1449 geschehen ist. Es müssen daher die Buchstaben r. a. m. in r. i. a. (= 211 1451) berichtigt werden, oder aber in r. i. a. 1., wonach sie bedeuten würden: 211 nach der Zeitrechnung. 122 Griff in den Mantel des Partners, was nach talmudischem Gesetz als ein Akt der Verpflichtung vorgenommen wird. 123 Ein Licht auf diese Schlichtungsurkunde wirft eine andere Urkunde aus dem Archiv der Stadt Eger, die in dem von Jakob Simon veröffentlichten „Ur- 55 155