Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 153

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 153 (sequence 155)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2644300-2644309--3957-2648306
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

93 Im Hebräischen gibt es männliche und weibliche Form auch für die Grundzahl, je nachdem es Gegenstände männlichen oder weiblichen Geschlechts zählt. Bei den Grundzahlwörtern von 3 bis 10 bestimmt die Endsilbe „oh" das männliche Geschlecht. 94 Und so wird niemand Geld gegen einen Schuldschein leihen wollen. 95 Es handelt sich hier wahrscheinlich um Steuersachen, bei denen man sich nach dem in den Gemeinden des betreffenden Landes bestehenden Brauche zu richten hat. S. „Nimukim" des Menachem Merseburg (Anhang zur Rpps. Weil, Ausg. Hanau, Bl. 81, 3) und Isserlein („Terumath Hadeschen", Nr. 342). Bei Bruna finden wir über diese Angelegenheit nichts, weshalb anzunehmen ist, daß er zur Zeit des Konfliktes nicht mehr in Brünn wohnte. 96 Gemeint ist hier das Schreiben Weils an die Gemeinde Nürnberg (Weil, Rp. Nr. 163), worin er seine Ansicht darlegt, daß die „Talmid Chacham" — Vorschrift des Talmud, wonach derjenige, der einen Talmid Chacham (Talmudgelehrten) beleidigt, mit einer Strafe von einem Pfund in Gold belegt werden soll, nicht mehr anzuwenden sei, da die Talmudgelehrten seines Zeitalters nicht mehr als Talmudgelehrte im Sinne der Talmudlehrer gelten könnten. Bruna polemisiert in seinem längeren Schreiben gegen diese Meinung und interpretiert schließlich die Meinung Weils so, daß sie sich nur auf gewisse Fälle und Kreise bezieht, daß aber auch Weil im Prinzip für die Wahrung der besonderen Ehre des Schriftgelehrten auch ihrer Zeit und deren Schutz gegen Beleidigung mittels Strafen sei. 97 Das heißt, die Strafe von einem Pfund in Gold für die Beleidigung eines Schriftgelehrten (s. obige Anm.) ist nicht Norm, sondern die Höchststrafe, die die Richter nach ihrem Ermessen bestimmen können. 97a ,,alle Zeiten" hinzugefügt nach Text Saloniki. 98 Daraus geht indirekt hervor, daß in Böhmen und Mähren im 15. Jahrhundert auch die Rabbiner die Steuern und Abgaben an die Gemeinden zu leisten hatten, da sonst unser Autor auch diese Länder angeführt hätte, insbesondere Mähren, wo er selber Rabbiner war. 99 Diese Namen, die uns besonders aus der babylonisch-gaonäischen und spanischen Epoche bekannt sind, sind jetzt im Judentum nicht mehr anzutreffen. Die vorliegende Anfrage zeigt aber, daß sie im 15. Jahrhundert noch unter den Juden vorkamen. Daß sie auch auf dem Gebiete der gegenwärtigen Tschechoslowakischen Republik zu jener Zeit vorkamen, ist um so wahrscheinlicher, als wir im benachbarten Ungarn den ebenfalls nicht mehr gebräuchlichen Namen Nehorai, dem wir in der Mischna (Abot IV, 14) begegnen, noch in jener Zeit finden (s. Rp. Nr. 214). 100 Die mit a vor dem i geschrieben werden. 101 im Talmud, Gittin IIb. 102 Isserlein, s. A. 57. 103 Mani, Sohn des Pattisch. Name eines Talmudlehrers (Baba Bathra 89b). Der Name Mani ist chaldäisch (so hieß z.B. der Begründer der dualistischen Religion in Babylonien). 104 im Text heißt es hier urb yiü&m, d. h. in der Fremdsprache. Unter „Fremdsprache" wurde aber in der rabbinischen Literatur in Österreich, Böhmen und Mähren ausschließlich die italienische Sprache gemeint (während im eigentlichen Deutsehland unter diesem Ausdruck auch die französische Sprache verstanden werden konnte). Isserlein erwarb sich die Kenntnis der italienischen Sprache in Italien, wohin er in seinen Lehr- und Wanderjahren kam (s. Güdemann III, S. 25). S. dazu Rpps. Jakob Levi Nr. 83 u. Weil Rpp. Nr. 14, sowie Kerem Chemed, VII, S. 122. 105 monna. 106 Dieser Fall Muni zeugt vielleicht von einer Einwanderung italienischer Juden nach Mähren, wenigstens von einem regen Verkehr zwischen mährischen und italienischen Juden zu jener Zeit. 53 153

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.