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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 152

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 152 (sequence 154)
Language
German
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82a Unterschriften der Dajjanim, die die Zeugenaussage entgegennahmen. 83 Isserlein. So wurde er genannt, nachdem er aus Marburg nach Wiener- Neustadt übersiedelt war. Vgl. A. 57. 84 „Zusätze" zum Talmud, s. darüber A. 206. 85 Ascher b. Jechiel, genannt der „Rosen" (13. und 14. Jahrhundert, Verfasser eines Kompendiums des Talmud.) 86 Das heißt, die Verfasser der Tossafot, den „Rosch" und die anderen Größen, die in dieser Frage dezidierten. 87 Rabbiner in Breslau, s. „Rabbinische Geschichtsquellen" I, S. 42. 88 Ebenfalls Rabbiner in Breslau. S. daselbst S. 44. 89 Da unter den Unterschriften der Dajjanim, vor denen der Zeuge seine Aussage gemacht hat, die Namen „Abraham b. Manoach" und „Abraham b. R. J. (Juda)" sich befinden, welche uns unter den „vier Meistern", den Adressaten des Responsums Weüs Nr. 152 (gebracht a. a. O. S. 48) begegnen, und deren Träger in Schweidnitz lebten (das. A. 57), so wird die Leiche des ermordeten Juden in der Nähe dieser Stadt gefunden und das Zeugnis vor dem Schweidnitzer Beth Din abgelegt worden sein. Diese zwei Unterschriften der Dajjanim mit Namen Abraham sprechen, wie uns scheint, gegen die Meinung Branns (Gesch. d. Juden in Schlesien, S. 70 und 88), der die Benennung „vier Meister" mit der Institution der „Viere" (vier Vorsteher der Gemeinde Schweidnitz) in Zusammenhang bringt und in den Abrahams Gemeindevorsteher sieht, denn es ist kaum anzunehmen, daß reiche Vorsteher der Gemeinde (und nach Brann waren die Abrahams die reichsten Juden in Schlesien) zugleich das untergeordnete Amt eines Dajjans versehen und selbst die Zeugenaussagen entgegengenommen hätten. Eher ist anzunehmen, daß Weil seine Adressaten nur deshalb ,,vier Meister" tituliert, weil es vier Gelehrte waren, und er gebraucht diesen Ausdruck lediglich in Anlehnung an einen biblischen (Secharja 2, 3). Daß hier die Breslauer Rabbiner genannt werden und nicht der Schweidnitzer R. Pinchas (s. „Rabbin. Geschichtsquellen" I, A. 26), beruht wohl darauf, daß zur Zeit des vorliegenden Falles R. Pinchas nicht mehr in Schweidnitz, sondern bereits in Posen wohnte (s. Pes. Rp. Nr. 73). Ein Beweis, daß dieser Fall sich später, als die in Weil Rp. Nr. 152 behandelte Begebenheit zugetragen hat, ist dem zu entnehmen, daß der Vater des einen Abraham, R. Juda, dort als Lebender, hier aber als Verstorbener angeführt wird. 90 Daß es sich hier um Budweis in Böhmen und nicht um Budwitz in Mähren handelt, geht daraus hervor, daß die Sache an R. Elia in Prag gemeldet wurde, dem zwar alle Gemeinden Böhmens gehorchten (s. u. A. 178), nicht aber die Mährens, da es nicht seiner Oberhoheit unterstand. 9! Alles Mitglieder des Beth Din Brunas in Regensburg. R. Jona war der Sohn eines R. Isserlin, der ebenfalls in Regensburg wohnhaft war, wie aus den Rpp. Nr. 30 und 117 hervorgeht. Freimann (Nr. 58)7 der diesen Jona zum Sohne des berühmten R. Schalom aus Wiener-Neustadt macht, ist hier ein Irrtum unterlaufen. Binjamin Kohen ist R. Binjamin K. Z. (y's) aus Regensburg (s. Freimann, Nr. 22). Nathan Eger wird im Text unter dem Namen Nathan Gira angeführt, was offenbar eine Korruptel von Igra (= Eger) ist. Er stammte aus Ofen und war Schüler des großen R. Nathan in Eger. Er wurde, zum Unterschied von seinem Lehrer, auch Nathan Eger aus Ofen genannt. So nennt ihn auch Bruna an anderer Stelle (Rp. Nr. 247, Ende). 91 a Vgl. dazu Rp. Nr. 94, Ende. 92 Im Hebräischen stehen gewisse häufig gezählte Hauptwörter wie Bezeichnungen der Zeitabschnitte (Tag, Monat, Jahr), des Maßes, des Geldes u. dgl. nach den Zahlen von 11 bis 19, sowie nach den Zehnern, Hunderten und Tausenden meist in der Einzahl, dagegen nach den Zahlen von 2 bis 10 immer in der Mehrzahl. Der Verfasser will hier sagen, daß alle Hauptwörter, die einer Zahl von 10 ab bis zu 2 inkl. folgen, in der Mehrzahl zu schreiben sind. (Über einen Fall in Wiener- Neustadt, wo man umgekehrt in einem Scheidebrief „Tage" in der Mehrzahl statt ,,Tag" in der Einzahl, wie erforderlich war, geschrieben hat, s. Weil, Rp. Nr. 27.) 52

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