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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 151

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 151 (sequence 153)
Language
German
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74 Entgegen Berliner (a. a. O. S. 316, Nr. 21) behauptet Freimann (S. XXI, A. 70), daß dieses Schreiben nicht an R. Elia, sondern an R. Elieser (Leiser Passau) gerichtet sei. Diese Behauptung entbehrt aber der Begründung. Vielmehr spricht das Verlangen R. E. s.,das Vermögendes Denunzianten einzuziehen und für sich zu behalten dafür, daß der Adressat R. Elia ist, von dem wir wissen, daß er sehr geldgierig war (s. Pes. Rp. Nr. 64). 75 „Mischne Thora", IV, 11, Abschn. 8, § 11. 75a Denn der Denunzierte kann dadurch nicht mehr gerettet werden. 76 Ergänzt von uns nach dem Text bei Maimonides. 77 Dieser Abram ist zweifellos kein anderer als der in 3 und 4 erwähnte Abraham Jäkl, wenn auch der Name Jäkl hier fehlt (oben sind ja beide Namen ausgelassen). Dafür sprechen folgende Tatsachen: 1. Das Responsum handelt u. a. von Bürgen, die von der Zahlung durch Bruna befreit worden sind; 2. Isserlein ist ebenfalls für Nichtzahlung, nur daß er aus anderen Motiven — als Bruna — ausgeht. Diese Motivierung aber, die in Nr. 4 enthalten ist, beginnt mit den Worten: „Und betreffs Schifra werde ich Dir kurz antworten44. Es ist also klar, daß es sich hier um die Bürgen in der Schifra-Angelegenheit (s. 3) handelt; 3. diese Bürgen will der Denunziant Abram bei den bürgerlichen Gerichten verklagen (wahrscheinlich sind auch die Denunziationen gegen sie gerichtet), was doch nur Abraham Jäkl sein kann, der eine Forderung gegen die Bürgen zu haben glaubt; 4. daß Abraham Jäkl schwer gegen Gesetz und Sitte verstoßen hat, ersehen wir wiederum aus 4, wo angeführt wird, daß R. Perez ihm (dort wird er mit beiden Namen genannt) mit dem Bann drohte. Da wir kein anderes Vergehen seitens Abraham Jäkls kennen, so sind es höchstwahrscheinlich die Denunziationen und sonstige Verfolgung der Bürgen, die das Vorgehen R. Perezs gegen ihn hervorgerufen haben. Vgl. A. 67. Nach all dem Dargelegten dürfte es als erwiesen zu betrachten sein, daß der hier genannte Denunziant Abram mit dem Abraham Jäkl identisch ist, dem um sein Geld gekommenen Kreditor der Schifra in Brünn. Es entsteht nun die Frage, wieso R. Elia in Prag das Vermögen Abraham Jäkls in Brünn konfiszieren oder ihm Strafen auferlegen konnte, denn wir wissen nur, daß die rabbinische Macht R. Elias sich auf ganz Böhmen erstreckte (s. A. 178), wir wissen aber nicht, daß auch die Juden in Mähren ihm gehorchten. Es ist aber auf diese Weise zu erklären, daß ein Teil der Brünner Juden, nämlich der vermögende, worunter auch Abraham Jäkl und seine Bürgen sich befunden haben werden, sich nach der Austreibung der Juden aus Brünn (1454) nach Prag oder anderen Städten Böhmens begeben haben. Demnach hat die Affäre Schifra, die sich spätestens 1454 in Brünn zugetragen hatte, noch 1458, in welchem Jahre Isserlein sein vorliegendes Schreiben abgefaßt hat (s. A. 82), die Rabbiner beschäftigt und ihr Nachspiel in Böhmen gehabt. 78 S. 4. 79 Gemeint sind R. Elia und wahrscheinlich der Prager Gemeindevorstand, vielleicht aber R. E. und Bruna. 80 S. 4. 81 Der, wie es scheint, Streit gegen Bruna in Regensburg führte. Vgl. A. 71. 82 Hier ist unserer Meinung nach auf die politischen Verhandlungen hingedeutet, die im September 1458 (bei Berliner a. a. O. A. 1 irrtümlich 1452) nach dem Siege des böhmischen Heeres über das österreichische zwecks Vermittlung zwischen Kaiser Friedrich III. und König Georg Podiebrad geführt wurden und mit der Zusammenkunft beider Herrscher am 25. September bei Aspern nächst Wien und der Verständigung zwischen ihnen endeten (s. Bachmann, Geschichte Böhmens II, S. 490). Da der Kaiser in Wiener-Neustadt residierte, wo Isserlein Rabbiner war, wurde letzterer wahrscheinlich von R. Elia gefragt, wie die Lage in bezug auf Krieg und Frieden wäre, worauf sich also die Mitteilung Isserleins beziehen dürfte. Daraus geht hervor, daß das vorliegende Schreiben Isserleins 1458 abgefaßt worden ist. 51 151

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