Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 151)
- Language
- German
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im Namen Meir Rothenburgs: „Und es ist die Sache bekannt, daß sie (die Zurückgekehrten) nur deswegen als Juden auftreten, damit man für ihre Bespeisung sorgt und sie dabei stehlen und alle ihre Lüste befriedigen können." Vielleicht ist der Zeuge auch aus diesem Grunde zum Judentum zurückgekehrt. 29 S. u. A. 203. 30 s. a. Güdemann III, S. 31. 31 So Maharil (Minhagim, Ausg. Offenbach, Bl. 111«), Isserlein (s. Pes. Rp. Nr. 128) und wahrscheinlich auch Weil. 32 Zwischen Bruna und Amschel Levi. S. Rp. Nr. 253, Pes. Rpp. Nr. 127, 128 und Weü Rp. Nr. 151. 33 Rp. Nr. 253. 34 Rpp. Nr. 253 und 268; Pes. Rp. Nr. 73; LJ. II, S. 38. 35 Rp. Nr. 227. S. a. Pes. Rp. Nr. 137, am Ende. 36 Weil Rp. Nr. 146 (gebracht in uns. Art.Rabbinische Geschichtsquellen" I, S. 44, 45 und 46). 37 S. Pes. Rp. Nr. 128, wo Isserlein erzählt, daß Bruna ihn in Neustadt aufgesucht hat, um vor ihn eine Klage gegen R. Gedel aus „Orenburk" (wahrscheinlich zu lesen: Odenburk, d. i. Odenburg bei Wiener-Neustadt, s. LJ. II, S. 62) vorzubringen, der sich an seiner Seite in Brünn als Rabbiner niederlassen wollte. Isserlein hat die Klage Brunas abgelehnt, da er für die Freiheit des Rabbinerberufes war. Carmolys Annahme (zitiert bei Freimann S. XL), daß diese Niederlassung des R. Gedel in Brünn die Ursache des Wegzuges Brunas von dort gewesen sei, ist wenig wahrscheinlich. Denn Bruna war kein so nachgiebiger Charakter (s. Fall Salmoni bei Josef Kolon Rp. Nr. 170), daß er, der noch in Brünn wohnend bereits allgemein anerkannte Autorität war, vor einem neuangekommenen Rabbiner, über dessen Größe nichts verlautet, den Platz geräumt haben würde. Außerdem sagt Isserlein, daß R. Gedel sich in Brünn niederlassen wollte, ob er es auch getan hat, wissen wir nicht. Aber Bruna gibt ja den Grund an, weshalb er nach Regensburg gekommen ist (s. u.), und das wird wohl auch der Grund gewesen sein, weshalb er Brünn verlassen hat. 38 S. u. A. 202. 39 S. Pes. Rp. Nr. 64. 40 Rp. Nr. 58 in 4. 41 S. u. A. 202. 42 Hier ist der Name des Zeugen verstümmelt, in Pes. Rp. Nr. 218 u. a. O. geht er unter diesem Namen. 43 Weü Rp. Nr. 164. Vgl. o. A. 26. 44 Sing. Sus, eine im Talmud häufig vorkommende Münze, nach Zunz (Zur Geschichte und Literatur, S. 539) einem römischen Denarius (s. a. das. S. 541). Hier sind „vier Susim" nur als Beispiel angeführt und gemeint ist, daß der Zeuge überhaupt käuflich sei. 45 Es handelt sich hier um die Freigabe der Frau des verschollenen David Kuntel aus Prag, der, wie hartnäckige Gerüchte wissen wollten, vom Juden Sanwel Schranz, dem Vater des Michel, erschlagen worden sei. S. dazu unseren Art. „Rabbin. Geschichtsquellen I4' a. a. O. 46 Gemeint sind hier jene großen maßgebenden Rabbiner, die ihre Dezisionen in Gesetzeskodices niedergelegt haben. 47 Die Zeugenaussage ist im mittelhochdeutschen Dialekt gehalten, den die Juden im Deutschen Reiche zu jener Zeit gesprochen haben, wobei dieser mit hebräischen und talmudischen Wörtern (wie hier „sofek" und „parzuf") untermengt war. Deutsch lautet sie: ,,Ich sage so, daß ich als Zeuge [bekunde], daß er (der Ermordete) Susslein gewesen ist usw. Ich habe ihn selber wohl erkannt (?) an dem Teil, was da war von dem Gesicht und an der Länge (des Körpers) und an dem Haare, [so] daß [es] bei mir kein Zweifel ist, daß er [es] gewesen ist... daß er sechs Wochen gelegen ist, und er war ausgegangen, um die Mitte [des Monats] Elul (August), und ich fand ihn [im Monat] Kislew (November) darnach." Von 49 149