Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 148 (sequence 150)
- Language
- German
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waist", sowie die R. Perezs, daß der Name Brunas ,,unter den Großen des Zeitalters zählt** (Rp. Nr. 277). An anderer Stelle nennt ihn R. Perez die „große Tamariske, den tüchtigsten unter den Gelehrten44 (Rp. Nr. 283). 21 Erwähnt im Rp. Nr. 105. 22 Ms. Mantua; editio princeps 2olkiew 1806. S. Azulai, Schern ha-Gedolim, Ausg. Benjakob, I, Bl. 38,2. Im Rp. Nr. 241 erwähnt unser Autor diesen Kommentar. Wenn aber E. H. Weiß aus dem dunklen mystischen Inhalt der Nachschrift zu Rp. Nr. 73 folgert, daß Bruna Kabbaiist war, so ist es mindestens unsicher. Unserer Meinung nach rührt diese Nachschrift nicht von Bruna, der sonst nichts von kabbalistischem Wissen verrät, her, sondern, ihrem Stile nach zu urteilen, von seinem Glossator Jechiel Jakob, der sich in seinen Gelossen wohl bewandert in kabbalistischen Schriften zeigt und den kabbalistischen Kreisen in Jerusalem angehörte. Es dürften hier am Kopfe der Nachschrift die Worte: ,,mir Jakob44 (= es gehört mir Jakob), die letzterer seinen Glossen voranzuschicken pflegt (und die übrigens auch bei anderen ihm gehören den Nachschriften fehlen), ausgelassen sein. 23 S. Rp. Nr. 133 (im Text fehlerhaft 130), Nachschrift, die gezeichnet ist von ,,seinem Sohne Mosche". Anstatt Mosche soll es heißen Menasche (s. A. 135). 24 Das geht aus den „Minhagim" von Eisik Tyrnau, Ausg. Prag (Bl. 36 b, § 44 d. Glossen) hervor. Unserer Meinung nach steht dieser Aufenthalt Brunas in Prag im Zusammenhang mit den fürchterlichen Blutbeschuldigungen gegen die Juden in Regensburg, infolge welcher 1476 die ganze Gemeinde in Haft genommen und das ganze Vermögen der Juden mit Beschlag belegt wurde. Nach Grätz haben gleich bei Beginn der Untersuchung mehrere Juden Regensburg verlassen, sich nach Böhmen und zum Kaiser (Friedrich III. in Wien) begeben und alle Mittel aufgeboten, um ihre unglücklichen Brüder zu retten44. Bruna wird wahrscheinlich an der Spitze der abgesandten Regensburger Juden nach Prag gekommen sein, um die böhmischen Juden aufzufordern, daß sie sich beim böhmischen König und den dortigen Edelleuten für seine unschuldig leidende Gemeinde verwenden, damit diese auf den Rat der Stadt Regensburg einwirken. Da er selbst nicht lange vorher unter der Anklage des Ritualmordes gestanden ist, so wird er Grund genug gehabt haben, so zeitig als möglich Regensburg zu verlassen, und es ist deshalb auch möglich, daß er noch vor dem Abgang der jüdischen Deputation aus Regensburg nach Prag flüchtete. Daß er aus Prag nach Regensburg zurückgekehrt ist, ist kaum anzunehmen, da die Juden Regensburgs erst 1480 in Freiheit gesetzt wurden, in welchem Jahre Bruna bereits gestorben sein wird. 25 S. Weil Rp. Nr. 150 und Bruna Rpp. Nr. 162 und 238, Anfang. 26 S. Pes. Rpp. Nr. 218 bis 221, wo die Hauptkorrespondenz in dieser Angelegenheit. 27 S. Weil, Rp. Nr. 164. Dieses Responsum besteht aus zwei irrtümlich zusammengefaßten Hälften, wovon die erste Hälfte das Schreiben Weils an R. Elia darstellt, während die zweite Hälfte, die von Isserlein gezeichnet ist, den zweiten Teil des Schreibens Isserleins an R. Elia (Pes. Rp. Nr. 220) enthält. Das Schreiben Weils ist auch bei Bruna unter Nr. 29 abgedruckt, und zwar mit der falschen und irreführenden Überschrift: „Und das habe ich auf seine Worte erwidert", als wäre dieses Responsum eine Erwiderung Brunas auf den in der vorangehenden Nr. 28 abgedruckten obenerwähnten zweiten Teil des Schreibens Isserleins an R. Elia. Diese falsche Überschrift verleitete Freimann (S. XXXIV, s. a. das. S. XXI, A. 68) zu der Annahme, daß Weil Nr. 164 nicht ihm gehöre, sondern Bruna. In Wirklichkeit aber ist des letzteren Antwort an Isserlein bei Bruna in Nr. 32 enthalten. S. noch Weil, Dinin, Nr. 45 (gebracht in unserem Art. „Rabbinische Geschichtsquellen'6 I, S. 48 und 49); vgl. auch Bruna Rpp. Nr. 221 und 222. 28 Vgl. Pes. Rp. Nr. 138 über „die nichtswürdigen Landstreicher, die sich taufen lassen und zuweilen zurückkehren (zum jüdischen Glauben), wobei sie manchmal als Juden, manchmal als Christen einhergehen", und das Rp. Nr. 220 148 48