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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 140

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 140 (sequence 142)
Language
German
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Zaun durchbricht und eines dieser Verbote übertritt, sei dem Bannfluch preisgegeben wie Du. Auch inbetreff des Hauses214 sage ich von Dir: wie überheblich ist dieser Mensch, daß er eine Tatsache vollzieht nach seinem Lehrsatz und seinem falschen Urteil, ausgehend von fadenscheinigen Beweisen und unrichtigen Gründen, wie ich es dargetan und gegen Dich eingewendet habe, mit klaren und richtigen Argumenten und Vernunftgründen, woraus alle Kenner der Vernunftschlüsse ersehen werden, daß Du Dich im Beth-Hamidrasch (d. h. in der Lehre) nicht zurechtfindest. Daher befehle ich Dir unter Androhung des dreifachen Bannes, daß Du von Deinem Urteil zurücktrittst und zusiehst, daß das Haus an seine früheren Besitzer, das sind Frau Seriach und ihr Sohn David, zurückgeht. Oder Du tust es noch heute so, wie ich Dir im vorigen Jahre geschrieben habe, daß Du Dein Urteil zusammen mit meinem Schreiben, das meine Anfechtung enthält, das Original oder dessen Abschrift, beglaubigt durch die Unterschrift der obengenannten drei glaubwürdigen Männer,219 an unsere Lehrer in Neustadt, G. m. s. b., schickst, oder an den hervorragenden Rabbiner, dessen Name unter den Großen des Zeitalters zählt, meinen Freund R. J. Bruna,220 G. m. i. b., und wie die entscheiden werden, so soll es bleiben. Und wundert es mich sehr über den genannten hervorragenden Rabbiner! [Nach]221 welchem schriftlichen Übereinkommen richtet er sich, daß er sich davon zurückhält, Dir zu widersprechen? Da doch sogar ein Schüler, der zu Füßen seines Lehrers sitzt, nicht schweigen darf, wenn er merkt, daß sein Lehrer sich irrt... um wieviel weniger soll ein Lehrer, der sieht, daß sein Schüler222 falsch urteilt, das unwidersprochen lassen. Und da das beschworene sinaitische Gesetz ihn [dazu] verpflichtet, so hat eine eingegangene Übereinkunft, Deinem Urteil nicht entgegenzutreten,228 keine Gültigkeit. Folglich lastet auf ihm die absolute Pflicht, Deine Ausführungen zu widerlegen und der Frau und ihrem Sohne mit allem, was er kann, zu ihrem Rechte zu verhelfen, daß sie vor ihrem Plünderer gerettet wird. Und wäre ich dessen würdig, so hätte ich ihm das [zu tun] befohlen, aber bei seiner überragenden Größe habe ich nicht den Mut, Herrschaft über ihm auszuüben, setze aber mein Vertrauen in ihn, daß er meine Worte annehmen und ihm (David Seriach) unter Anstrengung aller seiner Kräfte helfen wird. Und ersuche ich alle unsere Lehrer, insbesondere den erhabenen und hervorragenden Alluf,224 meinen Freund R. I. Bruna, G. m. i. b., dessen Stadt dieses Schreiben225 zuerst passiert, daß er den Anfang macht und mir seine Zustimmung gibt zu all dem, was oben dargelegt ist, und danach [mögen zustimmen] alle unsere Lehrer, G. m. s. b., in deren Hände dieses mein Schreiben oder die Abschrift desselben gelangen wird, damit 140 40

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