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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 137

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 137 (sequence 139)
Language
German
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R. L. (Leiser) erteilt, daß er auch neben ihm in Prag wohnen darf, unter der Bedingung aber, daß obiger R. L. auf keine Art von Grenzverrückung das antaste, was zum Rabbineramt des obengenannten R. E. gehört, sei es in Rechtssprüchen, sei es in rituellen Entscheidungen. R. L. ist wohl befugt, Weisungen auf dem Gebiete der Speisegesetze zu erteilen, ausgenommen [von seinen Befugnissen] sind aber Sachen der Fleischuntersuchung (d. h. rituelle Untersuchung des Geschlachteten) oder Beeidigungen bei Eheverschreibungen,105 [Entgegennahme der] Gebühren von Trauungen, [Ausstellung von] Qualifikationszeugnissen für Schächten und Fleischuntersuchung und all dgl., restlos. Es sei Grundsatz, daß wenn R. E. in Prag weilt, er sein hohes Amt ausübt, als ob R. L. nicht neben ihm wohne. Auch darf R. L. in der Zeit, wo R. E. in Prag anwesend ist, keine Jeschiba (Lehrkurse) abhalten, sondern er lerne in der Jeschiba des R. E. Ausgenommen ist die Zeit des „Perusch",206 wo R. L. befugt ist, vor fünf Bachurim (Talmudjünger) Halacha (talmudisches Gesetz) vorzutragen". Soder Text der Abschrift des Abkommens, die in meine Hände gelangt ist. Und am Fuße des Schreibens ist angegeben, daß Ihr unter Bann und Verbot207 auf sich genommen habt, alles oben angeführte zu befolgen. Du hast aber bald den rechten Weg verlassen und gürtetest Deine Lenden, um das Gesetz zu übertreten und den Bund zu lösen und Dich über ein schweres Verbot hinwegzusetzen, auf dreierlei Art,208 wie es Dir der Gaon, das Vorbild unseres Zeitalters R. J. Neustadt (Isserlein),83 G. m. i. b., erklärt hat. Daher sind die Worte (R. Elias) als wahr erkennbar, daß Dein ganzes Trachten und Deine wahre Absicht ist, seine Existenz zu untergraben und seinen Verdienst zu schmälern, wie es die Sache der Trauungen zeigt,209 zugleich in den Bereich seiner Kompetenz einzudringen, den Rabbinertitel sich anzueignen, einen Lehrstuhl in der Jeschiba [zu errichten]210 und ihn von dort zu verdrängen, denn er kann mit Dir unter einem Dache nicht beisammensein, wie es jedermann einsieht, da Du ein streitsüchtiger Mensch bist, und das nicht nur von jetzt, sondern es war dies Deine Gewohnheit [noch] in früheren Tagen, zu Lebzeiten des Gaon R. J. Weil s. A. Auch kann die Gemeinde Euch beide nicht tragen, daß Ihr [dort] zusammen sitzet... Du häuftest noch Frevel auf Deine Sünde durch Deine Geringschätzung, Gesetzverachtung und die große Ehrverletzung, die Du öffentlich in der Synagoge begangen hast. Während er (R. Elia) zur Thora aufgerufen werden sollte, wie es in allen Orten der Diaspora Sitte ist, daß der Rabbiner nach dem Bräutigam zu Ehren des letzteren aufgerufen wird, [ungeachtet] des Kaufes der „Mizwot",211 und warst Du Sagan212, hast aber ihn nicht aufrufen lassen. Also hast Du eine Verordnung der Weisen übertreten, um ihn öffentlich zu beleidigen, denn es gibt keine größere Verhöhnung, Gesetzverachtung und Beleidigung, als 37 137

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