Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 136)
- Language
- German
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Falle] mit der Sache sich abgegeben hätte: es ist ja sogar verwehrt, ein Erbgut von einem mißratenen auf einen guten Sohn zu übertragen... (Nr. 280.) Hier aber ist dem Juda, Sohne Binjamins, Sohnes des Josef Botfus, um so mehr [das Haus zuzusprechen], als er Zeugen hat, daß er der Sohn des Sohnes des J. Botfus ist. Auch besitzt er die Zeugenschaft des Chaber R. Leiser Kurnitz [darüber], daß ihm bekannt ist, daß er (Juda) Schriftstücke besessen hat, laut welchen Josef [Botfus] dem J. (Juda) das Haus als völliges Geschenk übereignet hatte, auch andere Leute haben so gesagt und bezeugt. Außerdem ist es ja bekannt, daß dieser J. der Enkelsohn des Josef Botfus und Erbe ist. Und es waren viele, viele [Leute], die bezeugt haben, daß Ascher mit Gewalt den Isaak Winkel aus dem Hause verjagt und daß Isaak [dabei] gerufen hatte: das Haus gehört dem Juda! Und dieser Isaak war ein anständiger, rechtschaffener Mann und ein Greis und genoß einen guten Ruf. Und dieser Isaak weilt nicht [mehr] dort (in Thüringen), es ist aber als Tatsache bekannt, daß er im Lande Thüringen war. Aus all diesen oben angeführten Gründen ist zu folgern, daß das Haus dem Juda gehört... Soweit R. L. Das Urteil des R. P. (Perez)192 über das Haus des Juda aus Taku.1** (Rp. Nr. 278.) Bezüglich des Hauses — Deine Argumente sind mir nicht einleuchtend. Zunächst was Du geschrieben und verglichen hast Thüringen und Böhmen mit Judäa und Galiläa, zwischen welchen Ländern die Bestimmungen der Ersitzung und des Einspruchs (gegen Besitz) keine Gültigkeit hatten,194 weil zwischen ihnen (Thüringen und Böhmen) Aufruhr und Krieg herrschte, so daß kein Reiseverkehr von dem einen Lande in das andere stattfand — das gefällt mir ganz und gar nicht. Denn das war nur zur Zeit der „Gänse",195 aber seitdem die „Gänse" aufgehört haben, ist es im Lande still geworden von den Kriegen, und es gab einen Reiseverkehr zwischen beiden Ländern, [es zogen] Hin- und Herreisende über Eger, durch welches die gewöhnliche Route ging, und die Reisestrecke der Kaufleute war: von Erfurt nach Eger — 18 Meilen196 und ebensoviel von Eger nach Prag, im ganzen also 36 Meilen. Und in den 25 Jahren, während welcher Ascher und seine Frau und sein Sohn David auf Grund des Rechtes der Ersitzung wohnten — wie Du noch dazu geschrieben hast, daß er (David) geltend gemacht hat, daß nach R. N.197 s. A, es viele Jahre ununterbrochen eine friedliche Zeit für den Reiseverkehr gegeben hat — ist es nicht möglich, daß Juda aus Taka davon nicht erfahren hat, so daß er vor Zeugen Einspruch erheben konnte, die es von einem zum zweiten, vom zweiten zum dritten 134 34