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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 133

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 133 (sequence 135)
Language
German
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eignet hätte, auch daß dabei noch andere Schriftstücke gewesen wären, in denen angegeben gewesen wäre, aus welchem Grunde und zu welchem Zwecke er das Haus seiner Tochter geschenkt hätte. Wiederum sagten sie (David und seine Mutter?), daß der obenerwähnte Ascher, nachdem er dort (in das Haus) eingezogen war, sich wieder zum obengenannten R. N. begeben hätte und daß dieser R. N. s. A. ihm dann einen Schenkungsbrief über das obige Haus gegeben hätte, und zwar als Entlohnung für seine Bemühungen, denn er (Ascher) war sein Sammler187 gewesen, sowie daß R. N. dem Ascher gesagt haben soll, daß er nach seiner Ankunft in der heiligen Stadt Jerusalem,188 sie möge in Bälde, in unseren Tagen wieder hergestellt werden, sich mit R. S. (Sabbatai) und seiner Frau Malka wegen des Hauses vergleichen wollte, denn sie hätten R. N. zum Bevollmächtigten gemacht und ihn gebeten gehabt, das Haus zu verkaufen und Geld aus diesem herauszuschlagen. Und nun, [macht David geltend], sind es schon fast 25 Jahre seitdem sein Vater Ascher und seine Mutter sich [im Hause] angesiedelt haben, ohne daß irgendeine Mahnung und Einspruch, eine Forderung oder sonstige Äußerung [seitens des Juda] gemacht worden wäre, und das sei der ganzen Gemeinde bekannt. Das ist das Wesentliche des Einwandes des David Seriach, und hat er viel leere Worte gemacht. Gegen die von David Seriach geltend gemachte Tatsache, daß sein Vater und seine Mutter gegen 25 Jahre, mehr als die Jahre, die zur Ersitzung (Chasaka) nötig sind,189 drin (im Hause) waren, wendete obiger Juda ein, daß hier [das Recht der] Ersitzung nicht anwendbar sei, denn es sind ja viele Länder von hier [nach Thüringen], wie bekannt ist, und dann war ja immer zwischen jenen Ländern und der hiesigen Gegend Aufruhr und Krieg.190 Darin hat Juda recht... Aus all dem191 ist zu ersehen, daß bei einem Verweser das Recht der Ersitzung nicht angewendet wird, und der David behauptete ja, daß sein Vater zuerst Verweser gewesen wäre, wozu ihn R. N. bestellt gehabt haben soll, und daß R. N. selber von Frau Malka und ihrem Manne R. S. [als Bevollmächtigter] eingesetzt worden wäre. Für das alles (die Behauptungen Davids) ist kein Beweis da und keine klare Zeugenschaft. Sogar die Zeugen, die zugunsten des David ausgesagt haben, haben nur bezeugt, daß sie sich dessen erinnern, daß der Ascher Schriftstücke oder Vollmachten darüber zu besitzen angegeben hätte, daß er zum Verwalter bestellt worden wäre, — wer aber hat diese Schriftstücke gesehen oder wer hat die Unterschriften erkannt, daß sie authentisch waren? Auch ist es höchstwahrscheinlich, daß Josef Botfus das Haus seiner Tochter Malka nicht übereignet hat, denn hätte er es getan, so hätte er das Erbgut von den Kindern des Sohnes auf die Tochter übertragen, und ist es ausgeschlossen, daß ein so stark frommer Mann wie R. N. [in diesem 33 133

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