Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 131)
- Language
- German
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Mann und sein Gerede164 und seine Natur nicht. Deshalb, wenn es den Gelehrten von Posen165 richtig erscheinen sollte, die Buße zu verschärfen oder zu mildern, so sind sie befugt dies zu tun. Und das ist die Ordnung seiner Buße: ... für ein ganzes Jahr gehe er in die Fremde und vollziehe seine Reisen, [so aber] daß er jeden Tag die Synagoge aufsuchen kann oder wenigstens jeden Montag und Donnerstag. Er lasse sich drei eiserne Reifen anfertigen, zwei für die beiden Arme, mit denen er die Sünde begangen hat, und einen für den Leib. Beim Eintritt in die Synagoge lege er die Reifen an und trage sie während des Betens. Abends gehe er barfuß in die Synagoge und setze sich vor „Wehu rachum"166 neben den Vorbeter, und er werde vor dem versammelten Volke gegeißelt, und er sage mit lauter Stimme: Wisset, meine Herren, daß ich ein Mörder bin, denn ich habe den Nissan mutwillig erschlagen, daß dies meine Sühne ist und betet um Gnade für mich. Beim Verlassen der Synagoge lege er sich auf die Schwelle derselben, und das Volk schreite über ihn hinweg, ohne jedoch auf ihn zu treten. Darnach mag er die eisernen Reifen ablegen. Und er faste ein ganzes Jahr lang jeden Tag, außer an den Tagen, an denen kein „Techina" (Bittgebet) gesagt wird,167 und am Abend esse er kein Fleisch, trinke keinen Wein und betrinke sich nicht, insbesondere meide er jene Sorte [von Getränk], von der er [am Mordtage] sich angetrunken hat, welche Angetrunkenheit zu der bösen Tat geführt hat. Er liege nicht auf Polstern und Kissen, außer am Sabbat und an Festtagen, am Chanuka und Purim. Die ganze Zeit seiner Wanderung darf er weder das Haupthaar schneiden noch den Bart scheren ... Und er wasche sich nicht mit warmem Wasser, außer am Rüsttag eines Festes, nicht aber am Rüsttag des Sabbat, nehme eine Kopfreinigung nur einmal im Monat vor und wasche seine Unterkleider nur einmal während einer Sonnenwende. Er darf keine Wirtshäuser besuchen, denn in ihnen ist zuerst die Verderbnis über ihn gekommen, auch darf er sich an keinem Spiele beteiligen, denn durch das Spiel ist er zu diesem Morde gekommen. Schimpft man ihn und ruft ihm zu: „Du bist ein Mörder!", so erwidere er darauf nichts, nehme die Schmähung mit Liebe hin und sage sich: das ist meine Sühne. Er achte besonders darauf, das „Schema'4 und das Achtzehngebet nicht zu versäumen und beichte jeden Tag dreimal nach der bekannten Beichtordnung und nach der Beichte sage er so: o Gott, nimm meine Buße entgegen, da ich gefrevelt und unschuldiges Blut vergossen habe, und meine Kasteiung und meine Schande, sie seien meine Sühne. Nach Ablauf dieses Jahres faste er noch ein Jahr lang jeden Montag und Donnerstag, zeitlebens aber achte er darauf, daß er, wenn der Monat und der Tag herankommt, an dem er zu jener Zeit den Mord begangen hat, drei Tage nacheinander faste — wenn er gesund ist; ist er aber 29 129