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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 124

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 124 (sequence 126)
Language
German
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Übrigens, abgesehen vom Gesetz, setze ich mein Vertrauen in Euch, daß Ihr das tun werdet, worum ich Euch im obigen gebeten habe, und wird es mir und allen unseren Freunden und R. Leiser tstt&k (lisht)127 zur Zufriedenheit und Genugtuung gereichen. Und empfanget Segen nach Eurem Wunsche. So sprach Israel von Bruna. (Nr. 130: Schreiben Isserleins an Bruna in dieser Sache, von letzterem wiedergegeben.) T. Und R. J. Marpurk (Marburg57) focht meine obige Entscheidung an, wo ich geschrieben habe, daß das gezogene Los keine Verpflichtung bewirkt, und er sagt so (folgt die Begründung der gegenteiligen Meinung)... „Ferner hast Du in Deinem Urteil geschrieben, daß auch wenn er innerhalb der festgesetzten Frist Nein gesagt hat, er es am Ende der Frist widerrufen kann und Ja sagen .. . aber im vorliegenden Falle, wo die Bedingung und die Frist sich nur auf die Erklärung: Ja oder Nein bezieht, sagen wir, daß wenn er (der Steuerzahler) innerhalb der Frist Ja oder Nein gesagt hat, er das nicht mehr zurücknehmen kann, denn die lange Frist ist ihm zu nichts anderem als dazu gegeben worden, daß er sich überlegt, und da er sich die Sache überlegt und Ja oder Nein gesagt hat, so muß er sich daran halten. Immerhin schreibe ich an die Leute in Eger, wie Du es wünschest. So sprach der Kleinste und Geringste in Israel. (Nr. 131: Das zweite Schreiben Isserleins in dieser Sache.) T. Friede sei mit Euch, meine Freunde, geehrte Herren Möschel, er lebe, und Samuel.128 Chaber R. Menzl und Chaber R. Has112 beklagen sich sehr über Euch, daß Ihr sie bedrängt, und sie waren genötigt, mit Euch eine Vereinbarung zu treffen, unter Bestellung von zwei Gemeindebürgern, die zwischen Euch schlichten sollten. Bei dieser Schlichtung aber habt Ihr in die Verhandlungen schwache Argumentationen hineingetragen, um aus diesen heraus ihnen Euren Willen aufzuzwingen. Und war die Sache an meinen Kollegen R. Israel (Bruna) nach Regenspurk (Regensburg) geschickt worden, und er hat zwischen Euch entschieden. Ihr wolltet aber seine Entscheidung nicht befolgen, und obgleich viele amtierende Gesetzeslehrer seinem Urteil zugestimmt haben, habt Ihr diese nicht beachtet. Also ist dieses Euer Vorgehen sehr verwunderlich, denn nicht so habt Ihr von Eurem Vater s. A. überliefert bekommen. Insbesondere habt Ihr damit unvernünftig gehandelt, daß Ihr Euch gegen die Entscheidung des genannten Rabbiners, G. m. i. b., aufgelehnt habt... Deshalb, ob so oder so, seid Ihr eindringlich davor gewarnt, die Gewalt außerjüdischer Behörden gegen sie zu gebrauchen, ob wenig, ob viel. Habt Ihr rechtliche Streitigkeiten einer gegen den anderen auszutragen, so handelt nach dem [jüdischen] Gesetz, aber 124 24

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