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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 121

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 121 (sequence 123)
Language
German
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in Gold für die Beleidigung eines Talmudgelehrten), wird meines Wissens ausgelegt: bis zu einem Pfunde in Gold.. .97 aber wir dürfen nicht alle Beleidigungen, alle Orte, alle Zeiten97* und alle Personen gleich behandeln... Und ebenso finden wir es inbetreff der Steuern und [sonstiger] Lasten, daß auch in der Gegenwart die Rabbiner davon frei sind in allen Gemeinden Österreichs, Polens und Sachsens...98 11 (Rp. Nr. 104). Die Schreibweise gewisser selten vorkommender Namen in Scheidebriefen. Italienischer Name eines Juden in Brünn und wie er im Scheidebrief geschrieben werden soll. T. Ich bin gefragt worden: Menschen, die heißen Chisdai, Hai, Natronai," ob [ihre Namen] so im Scheidebrief zu schreiben sind, mit Alef (= a), oder ohne Alef. Und ich antwortete, daß meine Meinung dazu neige, daß ohne Alef [zu schreiben ist]... Aber wenn er mit Alef zeichnet, und die anderen ihn (den Namen) so schreiben wie die nichtjüdischen Namen,100 ist in den Scheidebriefen ebenfalls so zu schreiben, wie dort101 gesagt wird, daß bei der Mehrheit der außerhalb Palästinas wohnenden Juden ihre Namen denen der Nichtjuden gleichen. Und so war ein Fall in Brünn mit einem, der Muni hieß, und ich fragte R. J. Marpurk (Marburg),102 ob zu schreiben ist (im Scheidebrief) „Mani", wie Mani bar Pattisch.103 Und er antwortete, daß man „Muni" zu schreiben habe, wie er genannt wird. Er begründete es damit, daß er (der Name) im Italienischen 104 Affe105 bedeutet, den die Kinder „Muni" nennen.106 12 (Rpp. Nr. 128, 129, 130 und 131). Schlichtungsverfahren in der Gemeinde Eger zwecks Repartierung der Abgaben, die sie an den städtischen Rat abzuführen hat, unter den Gemeindemitgliedern. Zwei Schlichter bestimmen den von jedem Mitglied zu leistenden Beitrag. Jeder Steuerzahler hat sich binnen einer bestimmten Frist zu entscheiden, ob er den ihm auferlegten Beitrag zu zahlen gewillt ist oder nicht. Wer Nein sagt, muß aus der Gemeinde wegziehen. Zwei Gemeindemitglieder, die sich zuerst geweigert hatten, die ihnen auferlegten Beiträge zu zahlen, werden von den Schlichtern zum Verlassen des Ortes aufgefordert, trotzdem sie noch innerhalb der festgesetzten Frist ihr Nein in ein Ja geändert haben. Bruna, an den sich die Parteien um Bescheid wenden, entscheidet zugunsten der betreffenden Gemeindemitglieder, welche Entscheidung aber von den Schlichtern nicht befolgt wird. Auch Isserlein verwendet sich bei den Schlichtern für die bedrängten Gemeindemitglieder und verwarnt sie, diese durch den städtischen Rat zu verfolgen. 21 121

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