Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 120 (sequence 122)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2644300-2644309--3924-2648273
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

8 (Rp. Nr. 81). Grammatikalischer Fehler im Datum einer in Budweis ausgestellten Kethuba (Eheverschreibung). R. Elia von Prag ist der Meinung, daß die Kethuba ungültig sei. Bruna dagegen findet, daß das Schriftstück durch diesen Fehler seine Gültigkeit nicht eingebüßt hat. T. Ebenfalls in dieser Gemeinde Budweis schrieben sie in einer Kethuba das Datum: „am Freitag fünf Tag (jom) im Monat N.", da woDte R. Elia diese für ungültig erklären. Mir aber scheint es, daß hier nichts zu befürchten sei, wenn auch bei allem (allen Zahlen), was unter zehn, [das Hauptwort] im Plural zu schreiben ist,92 so daß man „jomim" schreiben müßte, die Sache ist aber nicht so streng zu nehmen, denn es ist ersichtlich, daß hier fünf Tage (jomim, im Plural) im Monat N. gemeint sind, und man kann es nicht in anderm Sinne deuten... Und es ist nicht angebracht, hier zu sagen, daß es (das Schriftstück) seinem Inhalt nach falsch sei, denn von welcher Fälschung kann hier die Rede sein? Gesetzt den Fall, er (der Schreiber) hätte geschrieben „fünf Tage" mit fünf in femininum (chomesch), wo er fünf im masculinum (chamischoh) schreiben sollte...93 wäre dadurch eine Kethuba oder ein sonstiges Schriftstück ungültig geworden, obgleich sein Sinn aus ihm hervorgeht? So was darf es in Israel nicht geben, denn auf diese Weise schließt du die Tür vor den Darlehennehmern, da es kein Schriftstück gibt, das in bezug auf den Gebrauch des männlichen und weiblichen Geschlechts einwandfrei wäre.94 9 (Rp. Nr. 86). Ein Streit wegen einer Geldsache in der Gemeinde Brünn. In einem Responsum an R. Perez rät Jakob Weil, daß die Gemeinde sich in dieser Sache an Isserlein wendet. T. ... Und betreffs der Gemeinde in Brünn weiß ich nicht, was für eine Entscheidung ich treffen soll. In den meisten Gemeinden herrscht Unklarheit darüber, daß man sich in Geldsachen nicht nach der Mehrheit zu richten hat... Und es ist mein Rat, man soll die Sache unseren Lehrern, die in der Nähe (von Brünn) wohnen, vorlegen, etwa R. Isserlein, G. m. i. b., er kennt gewiß des Landes Brauch .. .95 dein Freund ... der Geringe, Jakob Weil. 10 (Rp. Nr. 102). Schreiben Brunas an R. Elia in Prag betreffs der besonderen Ehre des Schriftgelehrten. Die Befreiung der Rabbiner von den Gemeindelasten. T. Kostbares Gefäß, alles Gute enthaltend... R. Elia, G. m. D. b. Du hast mich mit Deinem Briefe erfreut, das Schreiben des R. J. W. (Weil)96 habe ich aber nicht gesehen... Und ihre (der Talmudlehrer) Bestimmung eines Pfundes in Gold (d. h. einer Strafe von einem Pfunde 120 20

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.