Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 116 (sequence 118)
- Language
- German
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nicht die Bevollmächtigte der Nichtjuden,60 folglich ist das ein Darlehen aufs Wort (und ohne Pfand)... Und dann, da sie vom Tode bedroht war, war er (N.) selber verpflichtet, sie zu befreien gemäß dem Verbot: „Du sollst beim Blute deines Nächsten nicht (untätig) stehen",61 und ist dieses Gebot (sie zu befreien) ihm auferlegt, da er ein reicher Mann ist, denn es gibt keine größere Wohltat als diese, und man kann zur Wohltätigkeit zwingen .. .62 4 (Rp. Nr. 58; Schreiben Isserleins an Bruna). Isserlein als Schiedsrichter zwischen R. Elia und R. Leiser Polak in Prag. Warnung vor den häufigen Bannungen. Ratschlag an Bruna, er solle bei seinem Streite in Regensburg vernünftig vorgehen. — Eine andere Begründung der Enthebung der Bürgen in der Angelegenheit Schifra von ihrer Bürgschaft. T. Erfreue Dich des besten Wohlergehens, mein lieber Freund und Kollege, der Begehrteste unter den Rabbinern, R. Israel, G. m. D. b., sowie Dein Sohn, der Alluf (s. A. 224), G. m. i. b., und Friede allen Euren Angehörigen. Wisse, daß der Bote meinen Verwandten R. M. (Meisterlein),63 G. m. i. b., hier64 nicht angetroffen hat, denn er war nach dem Lande Steiermark verreist... Und ich habe aus Liebe zu Dir auf mich die Mühe genommen und bin von meiner Regel65 abgewichen, um solche harte Worte66 zuerst zu schreiben. Und wenn Du auch das Beispiel von R. P. (Perez) anführst, daß er Schweres66 gegen Abraham Jäkl67 geschrieben hat, so kann ich Dich mit Deiner Berufung (auf R. P.), die Du mir zur Last legst, schlagen. Denn er (R. Perez) hat auch Schweres und Bitteres66 gegen R. Leiser Polak68 geschrieben, ich ersah aber aus Deinen Worten, daß Du darüber verwundert warst, über die Art dieses Mannes, daß er schnell dabei ist, Hartes66 und Bitteres86 in der Hast zu schreiben.. Es ist wahr, daß R. Elia und R. L. (Leiser) ihre gegenseitigen Klagen vor mir vorgebracht haben, und ich habe ihnen mein Urteil kundgetan, daß das Abkommen, das sie mit einander getroffen haben, zwischen ihnen bestehen bleiben soll, und ich habe ihnen dasselbe gut erklärt... Umgekehrt, ich habe ihn (R. Leiser) darin bestärkt, daß er bei seinem Schafe bleibe und R. Elia bei seinem Ochsen.70 In diesem Zeitalter sehe ich keine Abhilfe in der Mehrung von Strafen und der Auferlegung von Bitternis,66 denn vielleicht, Gott bewahre, würden sie das Joch ganz abwerfen, da die Frechheit der meisten der eines Hundes gleicht. Deshalb, wenn Du klug bist, überlege es Dir gut, wie Du Dich in Deinem Streite mit diesem Mose71 verhalten sollst, denn der grimmige Bär wird sich nicht eher zur Ruhe legen, bis er seine Beute gefressen hat, und die Rechtslage der Rabbiner in Deiner Stadt72 ist nicht genügend geklärt; deshalb sieh zu, was Du zu tun hast... 116 16