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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 113

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 113 (sequence 115)
Language
German
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Und betreffs der Aussage des Juden [Josefa], der folgendes bezeugte: „ich sog aso, ich als Zeuge, dos er Susslin gwesen ist" usw. „ich hobn selbert wol erkannt (?) on vas noch da vas vun dem Parzuf (Gesicht) un on der leng (Länge) un on dem hör (Haar) dos mir nit sofek (Zweifel) ist dos er gwesen ist... dos er waw ("i sechs) schewuot (Wochen) hot glegn und er vas ausgangn zuhalb Elul un ich fand (?) ihn in Kislew darnach (? )",47 so seine Worte, da geht doch aus der Aussage klar hervor, daß ein Teil vom Gesicht fehlte und vernichtet war ... und er hat nicht angegeben, was verblieben ist, ob die Stirn oder die Nase... Und noch ehe dieses Zeugnis abgelegt worden war, hatte mich der Vater dieser Frau gebeten, nach Eger zu schreiben, an R. Chajim,48 er möge dort das Zeugenverhör abnehmen und nachforschen, ob dort [bei Übergabe der Leiche] sein (des Ermordeten) Körper und sein ganzes Gesicht unversehrt waren und ob er (der Zeuge) ihn wiedererkannt hat. Auch R. Amschel49 hatte dorthin geschrieben. Und hat er (R. Chajim) uns geantwortet, daß da überhaupt ein Wiedererkennen nach der Erinnerung nicht in Betracht kommt, da er (der Zeuge) bloß ein Häuflein Knochen ohne Fleisch und desgleichen gebracht hat. Und nachdem er (Josefa) diese Aussage gemacht hatte, fragte ich ihn in Gegenwart von R. Binjamin Kohen:50 wieso hast du ihn wiedererkannt, hat doch uns R. Chajim aus Eger so und so geschrieben? Darauf erwiderte er: es ist wahr, er (der Ermordete) hatte nicht viel Fleisch an sich, auch kein Eingeweide, dennoch habe ich ihn gut erkannt; R. Chajim aber hat ihn nicht gesehen, denn er war nicht auf dem Friedhof, es war bloß der Schames (Totengräber) da. Und die betreffenden Akten hat man Dir durch A. Kopel geschickt, ich weiß aber nicht, ob sie Dich erreicht haben oder nicht...51 (Nr. 53: Antwort Isserleins an Bruna und sein Richterkollegium auf eine Anfrage in dieser Sache. Die Entscheidung Brunas.) T.: Großer Friede dem großen Manne, meinem Freunde und Kollegen R. Israel, G. m. i. b., und Herrn Chaber R. Nachman52 K. Z. so wie meinem lieben Chaber R. Lämmlein, sie leben.,. Betreffs der Angelegenheit der gewesenen Frau des Susslin, des Bruders des Lasen aus Plauen, in welcher Sache Josefa, Sohn des Mose, ausgesagt hat, daß dieser Susslin ermordet worden sei, wobei er ein sehr ausführliches Zeugnis abgelegt hat, wie er es vom Nichtjuden über den Fall dieses Ermordeten gehört hatte. Es scheint, daß man sich auf dieses Zeugnis nicht verlassen kann, um [die Frau] freizugeben, denn sogar wenn der Nichtjude in ganz klaren Worten erzählt hätte, daß er gesehen hätte, daß man ihn (den Juden) erschlagen hat, so könnte man sich doch darauf nicht verlassen, 13 113

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