Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 114)
- Language
- German
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der Meinung Isserleins schließt er sich der Entscheidung Jakob Weils an, nach welcher dieser Zeuge unzulässig ist. T. Mein Meister und Herr! R. J. ^V. (Jakob Weil), G. m. i. b., sandte mir eine Abschrift von Deinem Responsum über den Abtrünnigen, der sich [zum jüdischen Glauben] wieder bekehrt hat, aber nicht mit ganzem Herzen, jenen Michel Schranz,42 den Du als Zeugen in Sachen einer [gebundenen] Frau anerkennst... R. J. W. aber findet ihn unzulässig...48 Und dann ist es ja bekannt, daß er nur hinsichtlich der Gottesleugnung sich bekehrt hat, begeht aber alles, was verboten ist: Diebstahl, Raub, Buhlerei, und alles zur Befriedigung seines Gelüstes; die allgemeine Meinung geht aber dahin, daß ein Abtrünniger aus Leidenschaft [als Zeuge] unzulässig ist, da er imstande ist, für vier Susim44 ein falsches Zeugnis abzulegen ... um so mehr könnte es bei diesem Abtrünnigen der Fall sein. Wie soll man sich also auf sein Zeugnis verlassen, um eine verheiratete Frau freizugeben? So sprach Israel von Bruna.45 2 (Rpp. Nr. 216 und 53). Auffindung eines ermordeten Juden in der Nähe von Eger. Agnoszierung der verwesten Leiche auf Grund eines Loches in einem Zahne. Erteilung der Erlaubnis seiner Witwe, eine neue Ehe einzugehen. (Nr. 216: Anfrage Brunas bei Jakob Weil). T. Der der Welt durch seine Gelehrsamkeit leuchtet, das ist das Haupt des Exils, mein verschwägerter Freund und Lehrer R. Jakob, G. m. i. b., erleuchte unsere Augen inbetreff dieser Frau, ob es möglich ist, auf Grund der hier aufgenommenen Zeugenaussagen eine Erlaubnis zum Eingehen einer neuen Ehe herauszubringen. Und habe ich ein wenig [in der Sache] geforscht, aber nur der Theorie halber und nicht um eine Tat ohne Dich zu vollziehen... Aber bei diesem Falle hege ich viele Zweifel... Da der Nichtjude gesteht, daß der Hauptmann (^) von Plauen ihn gebeten hat nachzuforschen, was mit dem Juden, der in sein Haus eingekehrt war, geschehen ist... — und ohne Zweifel hat man dem Beamten Geld gegeben, damit er die Untersuchung vornimmt — so will dieser Nichtjude dem Beamten [mit seiner Aussage] einen Gefallen erweisen; die Dezisoren46 aber schreiben vor, daß der Nichtjude von selber anfangen muß [zu erzählen], während dieser direkt darauf ausgeht, Zeugnis abzulegen... so ist er durchaus kein unbefangener Erzähler. Da ferner der Nichtjude ihn (den Ermordeten) gefunden hat, nachdem dieser sechs Wochen im Walde gelegen war, so ist er doch, auch wenn die Raubtiere ihn nicht angefressen haben sollten, aufgedunsen und sein Gesicht verändert worden, wie kann also hier ein Wiedererkennen nach der Erinnerung in Betracht kommen?... 112 12