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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 108

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 108 (sequence 110)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--3912-2648261
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Archivsurkunde unterrichtet uns über das Verhältnis des städtischen Rates zur jüdischen Gemeinde, in deren Ansiedlung er nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit und eine Einnahmsquelle sieht, über die Rechte und Pflichten der Gemeinde, insbesondere die Abgaben, welche sie an den Rat zu zahlen hat, und den Anspruch auf Schutz, den sie dafür erhält, sowie über die den Siedlern unter gewissen Bedingungen gewährte einzige Beschäftigung — das Kreditgeschäft, wobei sie zugleich den zeitweiligen Charakter und die Unsicherheit des Bestandes dieser Siedlung uns vor Augen führt; die im Responsum wiedergegebene Urkunde zeigt uns, auf welche Weise die Abgaben an den Rat auf die Gemeindemitglieder verteilt wurden, wie zwei sogenannte „Schlichter", die die Verantwortung vor dem Rate trugen und in deren Hände dieser die Macht über die ganze Gemeinde legte, die Beiträge der einzelnen Gemeindemitglieder nach ihrer Meinung bestimmten, wobei das Vermögen des einzelnen als Hauptmaßstab diente, mit welcher Strenge sie ihre Verfügungen durchführten und wie sie die sich ihrer Verordnung nicht fügenden Mitglieder zum Wegzug aus der Gemeinde zwangen. Aus Nr. 128 desselben Stückes ersehen wir, daß auch in Böhmen die jüdischen Gemeinden das sogenannte Siedlungsrecht besaßen, d. h. das Recht der ansässigen Gemeindemitglieder, die Ansiedlung neu zugezogener Juden zuzulassen oder zu verweigern und wie sie dieses Recht ausübten. Nr. 14 bildet eine Quelle für die historische Tatsache, daß an der Rabbinersynode in Erfurt, die mehrere Verordnungen beschlossen hatte, auch die böhmischen Rabbiner R. Lipmann Mühlhausen aus Prag und R. Nathan aus Eger teilgenommen haben. Nr. 15 legt Zeugnis ab von der Sittenstrenge, die in den böhmischen Gemeinden unter den Juden herrschte. Einer Frau in Böhmisch-Sternberg, die, um die Scheidung von ihrem Manne zu erreichen, einige Männer angibt, mit denen sie Ehebruch getrieben haben will, wird kein Glaube geschenkt, weder von Bruna noch von R. Elia in Prag und seinem Beth Din. Vielmehr meint Bruna, die Frau sei wegen übler Nachrede hart zu bestrafen. Nr. 16 entnehmen wir, daß der Egerer Rabbiner R. Nathan (14. und 15. Jahrhundert) eine Autorität nicht nur in Böhmen, sondern in Gesamtdeutschland war und alle großen Rabbiner „krönte und autorisierte", sowie daß ihm auch die auswärtigen Gemeinden gehorchten. Der Rabbiner R. Meisterlein in Wiener-Neustadt, dem Sitz der großen Talmudgelehrten, wurde von ihm zum Führer dieser Gemeinde eingesetzt. Nr. 17 ist von Wichtigkeit für die Biographie Brunas. Er gibt dort die Ursache seiner Übersiedlung von Brünn nach Regensburg an. Auch berichtet er dort über seinen Streit mit Amschel Levi, dem anderen Rabbiner Regensburgs. 108 8

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