Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 105 (sequence 107)
- Language
- German
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bezieht. Die Mehrheit von ihnen ist von großer und größter Wichtigkeit für die Geschichte, bzw. Kulturgeschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien im 15. Jahrhundert. Es sei hier eine kurze Übersicht über den Inhalt und den uns interessierenden Wert der wichtigeren Stücke gegeben, die zugleich als Erklärung zu den Begebenheiten und Anleitung zum tieferen Verständnis der Zusammenhänge dienen soll. Die Stücke Nr. i, 2 und 6 enthalten drei Aguna-Fragen. Diese Fragen nehmen namentlich in den Responsen des Mittelalters einen breiten Raum ein. Die Unsicherheit der Wege in jenen Zeiten, der viele Reisende zum Opfer fielen, wuchs bei dem herrschenden grimmigen religiösen Haß gegen die Juden und bei deren Rechtlosigkeit, die fast einer Vogelfreiheit der jüdischen Bevölkerung glich, zu einer stetigen Gefahr für diejenigen Juden aus, die ihr Erwerb aus dem Hause zwang und auf die Landstraße oder in das christliche Dorf führte. Wenn auch die meisten Juden sich für die Reise mit Waffen zu versehen pflegten,25 so waren doch die Fälle häufig, in denen ein Jude, der sich auf den Weg begab, nicht mehr heimkehrte. Er wurde dann später als erschlagen aufgefunden oder er blieb verschollen. War der Verschollene verheiratet, so hatte das Unglück des Mannes noch das besondere Unglück seiner Frau zur Folge, indem diese dann Aguna wurde, d. h. ihr ganzes Leben an ihren verschollenen Mann gebunden blieb. Nur die Auffindung der Leiche des Mannes und die einwandfreie Agnoszierung derselben durch Zeugen, wodurch sein Tod festgestellt wurde, konnte der Frau die Freiheit bringen, um eine neue Ehe einzugehen. Die Identität des aufgefundenen Leichnams mit dem betreffenden Verschollenen nach den Wahrnehmungen und Beschreibungen der Zeugen festzustellen, war die Aufgabe und das alleinige Recht des Rabbiners. Es ergingen daher Fragen solcher unglücklichen Frauen in großer Zahl an die Rabbiner, von welchen die meisten wegen der Schwere des Falles, da es sich hier um die Freigabe einer verheirateten Frau handelt, die Frage nicht zu entscheiden wagten und sie vor eine der großen rabbinischen Autoritäten ihrer Zeit brachten. Der große Rabbiner seinerseits vermied es auch gewöhnlich, allein eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Er trat in der Mehrzahl der Fälle in Gedankenaustausch mit anderen, ihm ebenbürtigen Rabbinern. Der einzelne bezweckte auch damit, daß, wie sie sich auszudrücken pflegten, „nur ein Span vom Balken auf jeden falle", will sagen, daß im Falle eines Fehlurteiles nur ein kleiner Teil des Vergehens gegen das Gesetz und der entsprechenden himmlischen Strafe ihn treffe. Damit erklärt sich, daß wir sehr oft, wie in den vorliegenden Fällen, eine und dieselbe Agunafrage in mehreren Responsensammlungen der verschiedenen zeitgenössischen Autoritäten behandelt finden. 105