Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 98)
- Language
- German
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260 Kohlkraut, Markon 1. c. S. 711. 261 o. S. IV, S. 53, § 192, Parallelstelle Hagahot Ascheri, Trakt. Aboda Sara,. Abschn. 2, § 28, im Namen des Or Sarua. 262 o. S. IV, S. 45, § 163, Wellesz 1. c. S. 83. Das Trinken in nicht jüdischen Wirtshäusern war verboten, damit es nicht zur Verschwägerung komme; vgL noch O, S. IV, S. 60, § 223, Hagahot Ascheri, Aboda Sara, Abschn. 4, § 10. In O. S. IV, S. 45, § 159 wird berichtet: „Ich hörte von meinem Lehrer Isak b. Juda, daß man in Ägypten und in der Türkei ein wenig Honig in den Wein gibt, dann kann er durch Berührung (bei Berührung des Weines war zu befürchten, daß er dem Götzendienste geweiht werden soll) eines Nichtjuden nicht mehr zum Genüsse verboten werden; vgl. noch die Responsensammlung des Elieser b. Natan Nr. 74, wo ähnliches aus Rußland erzählt wird. 263 Vgl. S. Steinherz, Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Tschechoslowakischen Republik, I, S. 7f.; Tykocinski, Germ. Jud., S. 508f.; derselbe MGWJ. 1909; OS. IV, S. 64, § 244. 264 o. S. I, S. 105, § 378. Parallelstelle Hagahot Ascheri Chulin, Abschn. 2y § 4, im Namen des Or Sarua. 265 ist nicht mit unserem Autor Isak b. Moses Or Sarua identisch; vgl. Einleitung. 266 Der ,,Läufer" war ein Beruf. R. Schmarja gestattete einem Kranken, am Sabbat einen ,,Läufer" zu mieten, um seinen Freund (Pfleger) zu holen. O. S. II, S. 3, III, Tr. Babba Batra, S. 60, § 205; vgl. noch I, S. 228, § 773. 267 O. S. I, S. 117, 118, § 113. Parallelstelle Hagahot Ascheri, Chulin, Abschn. 3, § 30. 268 o. S. I, S. 101, § 336, die rituellen Frauenbäder, in welchen die Frauen nach der Menstruation untertauchen, daher Tuckhäuser, Tauchbäder, genannt. Vgl. Kraus: Die Wiener Gesera vom Jahre 1421, S. 129; Wellesz 1. c. S. 95, 96. 269 Durch Eintritt der Feste: Neujahrstag, Versöhnungstag, Laubhüttenfest, Schlußfest, Osterfest und Wochenfest wird die sieben- oder dreißigtägige Trauer, wenn sie vor dem Feste begonnen hat, unterbrochen, bzw. aufgehoben. Während der sieben-, bzw. der dreißigtägigen Trauer ist es verboten, sich die Haare schneiden zu lassen. Während der siebentägigen Trauer ist das Baden verboten. O. S. II, S. 178, § 432. Parallelstelle Hagahot Ascheri Moed Katan, Abschn. 3, § 75. 270 Hagahot Ascheri, Trakt. Tanit, Abschn. 4, § 31, im Namen des Or Sarua: Zum Zeichen der Trauer um den Gottestempel, der am 9. Ab zerstört wurde; vgl. noch O. S. II, S. 50, § 96, S. 125, 175, §§ 275, 428. 271 Kuta ist ein Unterkleid, welches über dem Hemd und unter dem Oberrocke (Oberkleide) getragen wurde. Der kleine Gebetmantel wird während des ganzen Tages getragen. C. Bl. 79, Kol. 1. Aus C. Bl. 52, Kol. 1, ist ersichtlich, daß die Wollkutte über dem Leinenhemd getragen wurde. Interessant ist die Bemerkung, daß man trotzdem das Leinenhemd ausziehen konnte, bevor man die Wollkutte abgelegt hatte. 272 Kleiderstücke, die wärmen, dürfen nicht aus heterogenen Stoffen, wie Schafwolle und Flachs zusammengewebt (auch nicht zusammengenäht) werden. Deutr. 22, 12; Wellesz 1. c. S. 91, ist richtigzustellen, denn Hanf und Wolle zu verweben, ist nicht verboten. O. S. II, S. 144, § 341, C. Bl. 52, Kol. 1. „Nachdem in unserer Zeit Flachsfäden häufig benutzt werden, so muß man, wenn man Wollkleider (Kleider aus Schafwolle) dem Schneider übergibt, darauf achten, daß sie nicht mit Flachs genäht werden." O. S. I, S. 77, § 300. Im C. Bl. 52, Kol. 1, bemerkt I. O. S., daß man auch bei Schuhen, die aus Stoff verfertigt werden, darauf achten muß, daß sie nicht mit Flachsfäden genäht sind. Baumwolle wird nicht als heterogen betrachtet. I. O. S. II, S. 18, § 40, schildert die Baumwollgewinnung: Baumwolle stammt aus einer Frucht. Die Söhne der Lombardei bezeugen, daß Baumwolle ein Gewächs ist und gleicht nicht Flachs oder Hanf. Es ist die Frucht, die aus einer Art Nuß kommt und in dieser ist die Baum- 9G 54