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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 94

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 94 (sequence 96)
Language
German
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208 Auch Abraham b. Israel, Verfasser des Arugot-ha-Bossem, bedient sich zur Erklärung hebräischer Worte der böhmischen Sprache. 209 Es soll dies keine Kritik der Arbeit von Markon: Die slawischen Glossen bei Isaak b. Mose Or Sarua, in der MGWJ. S. 707ff., sein. 210 Das Verbot, die Segenssprüche mit entblößtem Haupte zu sprechen, wird aus Tr. Soferim, Abschn. 14, § 15, geschlossen; vgl. noch Tr. Kidduschin 29b. Sehr interessant für die spätere Zeit, in welcher die Kopfbedeckung als Vorbedingung zu gottesdienstlichen Handlungen vorausgesetzt wird. O. S. II, S. 20, § 43. 211 O. S. II, S. 20, § 42. Am Torafreudenfeste wurden alle, die in der Synagoge anwesend waren, zur Tora aufgerufen, es wurde aber nicht immer der ganze, für den Tag vorgeschriebene Abschnitt aus der Tora wiederholt, sondern je nach der Anzahl der zur Tora gerufenen Männer, wurden zwei oder mehrere Absätze weggelassen. Der Vorsänger erhielt an diesem Tage Spenden (sieh weiter unten), u. zw. von jedem zur Tora Gerufenen eine Spende. Ob die 6 Pfennige von jedem einzelnen oder von allen zusammen gespendet wurden, geht aus dem Texte nicht hervor. 212 Tora hebr. Lehre. Der Pentateuch, auf eine Pergamentrolle geschrieben Tora. Aus dieser werden an Sabbat- und Festtagen, sowie am Montag und Donnerstag die vorgeschriebenen Abschnitte verlesen. O. S. II, S. 20, § 42. 213 O. S. II, S. 40, § 84; sieh Trakt. Pesachim 113 b. 214 O. S. II, S. 7, 8, § 11. 215 O. S. II, S. 19, § 42. Ein Gebetstück, welches mit den Worten beginnt: ,,Es werde verherrlicht und geheiligt Gottes großer Name.44 216 Ein Gebetstück, welches mit den Worten ,,En komaucho44 beginnt, O. S. II, S. 19, § 42. 217 O. S. II, S. 19, § 42, S. 47, § 89, C. Bl. 34, Kol. 3. Im C. wird zur Stelle im Namen des R. Tarn überliefert: Alle, welche den Brauch haben, am Sabbat zwischen Vesper und Abendgebet zu trinken, begehen eine Gesetzesübertretung; im Talmud wird von einem, der zur angegebenen Zeit getrunken hat, erzählt, daß der Todesengel ihn tötete, weil die Toten zu dieser Zeit trinken und man daher die Toten bestiehlt. In Lothringen hat es sich zugetragen, daß einer zu dieser angegebenen Zeit Wasser getrunken hat und in große Gefahr geriet. 218 Licht zu entzünden ist am Sabbat nicht gestattet. Nach Verrichtung des Abendgebetes ist der Sabbat zu Ende; sieh O. S. II, S. 47, § 89. 219 Beim Eingang des Sabbats, nach dem Abendgebete wird im Hause vor dem Abendessen die ,,Heiligung44 (Kiddusch) des Sabbats bei Wein oder zwei Broten verkündet. Diese Heiligung wird auch in der Synagoge am Schlüsse des Abendgebetes bei Wein verkündet; sieh O. S. I, S. 217, § 752. 220 o. S. II, S. 49, § 95. 221 O. S. II, S. 176, § 429, nicht jeder besonders. 222 Während der schwersten, düsteren Trauer, vom Hinscheiden bis zum Begräbnisse, wird der Trauernde „aunon" genannt; in dieser Zeit der schwersten Trauer ist der Trauernde von der Ausübung der Gebote befreit, um für die Bestattung der Leiche Sorge tragen zu können; in Speyer herrscht ein anderer Brauch, O. S. II, S. 168, § 417. 223 Am Versöhnungstage standen vor der heiligen Lade (der Schrein, in welchem die Torarollen verwahrt liegen) Lichter; O. S. II, S. 16, § 34. 224 Hagahot Ascheri, im Namen des Or Sarua, Trakt. Moed Katan, Abschn. 3, § 85. 225 O. S. I, S. 41, § 115, kommt auch in den Responsen des R. Meir von Rothenburg, ed. Lemberg, § 113, vor; vgl. noch Mordechai, Trakt. Megila, Abschn. 3, Schluß. 226 Jetzt wird das Kaddischgebet nur von Waisen verrichtet sieh O. S. II, S. 22, § 50. 227 Am Sabbat ist das Kochen verboten. Das für den Sabbat bestimmte Essen wurde in einen geheizten Ofen gegeben. Damit nicht nachgelegt wird, wurde der Ofen verschlossen; O. S. II, S. 6, § 8. 94 52

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