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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 86

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 86 (sequence 88)
Language
German
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\ 64 Als du in einem fernen Lande warst, habe ich deiner Frau auf Selichot j (Bittgebete für Büß- und Feiertage) Geld geliehen. Heilige Bücher bei einem Nichtjuden zu verpfänden wurde von Juda dem Frommen verboten. Selbst wenn die Bücher beim Juden bleiben, soll er nicht zum Nichtjuden sagen, ,,leihe mir soundso viel auf die Bücher, lasse sie in meinem Kasten und nimm dir den; Schlüssel dazu". (Hoffmann, 1. c. Anhang 65, 67.) 65 O. S. Babba Mezia, III, S. 103, § 304; vgl. noch Babba Batra, S. 43, § 142. 66 Ein Jude hat einem Nichtjuden gegen monatliche Zinsen Geld geliehen. Das Pfand aber war das Doppelte des Darlehens wert. Später brauchte der Jude Geld, brachte daher das Pfand zu einem andern Juden und sagte zu ihm: ,,Soundso viel habe ich einem Nichtjuden auf das Pfand geliehen. Gib mir das Geld darauf, / dafür soll dir das Pfand von nun an gehören. Das Pfand blieb beim zweiten Juden verfallen, da der Nichtjude es nicht einlöste. Die Frage ist nun, ob der erste Jude das Pfand einlösen und dem zweiten Juden Zinsen zahlen darf. O. S. III, Babba Mezia, S. 61, § 215. 67 I. O. S. richtete diese Frage an seinen Lehrer R. Simcha. Nach Tykocinski soll dieser Fall sich in Wien zugetragen haben, doch ist sein Beweis nicht stichhältig. 68 Einer verklagt seinen Nächsten: ,,Meine Sachen wären bei dir für den Wert von vier Mark verpfändet und ich habe diese bis auf eine halbe Mark eingelöst.44 1 Der Verklagte zeigte eine Urkunde vor, daß der Kläger seiner Frau folgende Vollmacht gab: Ich bevollmächtige dich und mache dich zur Verwalterin meiner Sachen, die ich bei X habe, damit du mit ihm Prozeß führen und ihn schwören lassen kannst. Ich mache dir dies alles vollkommen zum Geschenke und begebe mich jeden Rechtes, dies zu widerrufen. O. S. III, Babba Kamma, S. 47, § 300. 69 O. S. II, S. 75, § 140, dort heißt es: Sie geben Ihnen Pschitin (Denare). 70 O. S. II, S. 75, § 140. 71 Beim Weinkaufe Anlegen eines Siegels, O. S. III, Tr. Babba Mezia, S. 65, § 230, 231. 72 O. S. IV, S. 38, § 132, 133; vgl. auch Hag. Ascheri, Tr. Aboda Sara, Abschn. 1, § 17, namens des Or Sarua (vertritt die Ansicht des Talmuds.) 73 Über das Tragen der Waffen am Sabbat siehe Kapitel Sitten und Bräuche. 74 Geht aus dem Bericht des Reisenden Ibrahim Ibn Jakub hervor. Aus einer anderen Urkunde erfahren wir, daß Bayern Sklaven, Pferde und Wachs aus t Böhmen bezog. 75 O. S. I, S. 220, § 755, S. 221, § 756. 76 Die Anfrage kam aus einem slawischen Lande, was der Name Obris, Verkürzung von Abraham beweist. 77 Bei Proselyten wird der Erzvater Abraham als Vater bezeichnet. 78 Anfrage I. O. S. an Elieser b. Samuel und Jesaja, Sohn R. Mali di Trana. 79 R. M. B. M. Hilchot Milah (Beschneidungsvorschriften), Abschn. 1, §§ 1 bis 3. 80 Mordechai Tr. Jebamot, § 42, O. S. IV, S. 59, § 220, berichtet, daß in Deutschland der Brauch ist, daß die von Andersgläubigen gekauften Sklaven gleich nach ihrer Beschneidung und Untertauchen im rituellen Tauchbade als Juden betrachtet werden; vgl. noch O. S. II, S. 140, § 329. C. Bl. 70, Kol. 1. 81 O. S. I, S. 196, § 694. 82 Wellesz liest Fulda. Vielleicht ist Polen zu lesen; vgl. nächste Anmerkung. j 83 Nach Tykocinski identisch mit Przemysl in Galizien. 84 Siehe Einleitung. 85 In diesem Responsum wird Prag in der hebräischen Literatur zum ersten Male seit dem 11. Jahrhundert erwähnt. R. Jehuda ha-Kohen war ein Zeitgenosse des R. Gerson Meor ha-Gola. 86 Es handelt sich um das biblische Gebot der Schwagerehe, Deuter. 25, 5. 87 O. S. I, S. 223, § 758. Dieses Responsum ist leider verstümmelt, der Anfang wie auch der Respondent fehlt. 86 44

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