Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 86)
- Language
- German
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42 Oft von Mordechai zitiert. 43 Nach dem Berichte des letzten Besitzers gehörte die Handschrift dem Rabbiner von Frankfurt a. O. Saul Hirschel, Herausgeber der heiß umstrittenen Sammlung von Rechtsgutachten „Bessamim Ros"; die Handschrift sollte in eine Stadt übers Meer gesandt werden, doch ging das Schiff unter; das Manuskript wurde bis Friesland (?) fortgeschwemmt, wo es von einem Fischer gefunden wurde, der es verkaufte. Schließlich ging die Handschrift in den Besitz des Bruders von Akiba Lehren über, nach dem Tode des Bruders erbte sie der letztere. Aus diesen mannigfachen Schicksalen erklären sich die teilweisen Beschädigungen und Defekte der Handschrift. 44 Geb. 1040 in Troyes, studierte in Worms bei Jakob b. Jaqir und Isaak ha-Levi und in Mainz bei Isaak b. Juda. Er ist der populärste Bibel- und Talmuderklärer, da seine klare, lichtvolle Darstellung auch der schwierigsten Stellen allgemein Anklang fand. Er starb um 1105 (war Zeitgenosse des 1. Kreuzzuges). 45 Wörtlich Zusätze. Der literarische Niederschlag einer talmudischen Lehrrichtung, die auf Grund des Kommentars von Jizchaki für jede einzelne Materie den gesamten talmudischen Stoff in Beziehung setzte, wobei die sich ergebenden Widersprüche unter Anwendung großen Scharfsinnes gelöst wurden. Die bedeutendsten sind: Jizchakis Enkel: Jakob Tarn (1100—1171) und Samuel b. Meir; ferner Isaak b. Samuel, auch Isaak der Ältere genannt. Tykocinski rechnet auch Mordechai b. Hillel zu seinen Schülern, doch sind die von ihm angeführten Beweise nicht stichhältig. 47 Der Titel des Werkes wurde zum Familiennamen. Chajjim war Schüler des Meir von Rothenburg. Einer seiner Lehrer war ein Salomon von Prag. Dieser ist nach Wellesz mit Salomon b. Machir identisch. 4» I, 746, 749, S. 212, 750, S. 215. ANMERKUNGEN ZUM KAPITEL: „BESCHÄFTIGUNG DER JUDEN. 4 49 Ex. 22, 24, Lev. 25, 36, Deuter. 23, 20. 50 Sefer Chasidim, S. 20, Nr. 808. 51 I. O. S. III, S. 59, § 208 (zu Tr. Babba Mezia) bemerkt: „Es ist Ansicht Einzelner, daß jedem, der kein Gelehrter ist, verboten ist, einem Nichtjuden Geld auf Zinsen zu leihen, selbst nicht, um sein Dasein zu fristen. Isak b. Samuel gestattet das Zinsennehmen von Nichtjuden, denn wir nehmen nur das, was wir zur Fristung unseres Daseins nötig haben; wir wissen auch nicht, wieviel Steuer der König von uns fordern wird. Zur Zeit der Weisen (des Talmuds), in welcher eine große Anzahl Juden in einem Orte lebten, konnte sich einer vom andern durch Warenhandel und andere Dinge ernähren, so wie dieses jetzt zwischen uns und den Nichtjuden der Fall ist, zu jener Zeit war das Zinsennehmen auch von Nichtjuden verboten. Uns aber, die auch andere Waren mit den Nichtjuden handeln müssen, selbst auf die Gefahr hin, von ihren Taten abzulernen, ist auch das Zinsennehmen erlaubt." 52 I. O. S. III, S. 59, § 208: „Es ist bereits in allen Gemeinden der Brauch, daß man den Andersgläubigen Geld auf Zinsen leiht, selbst wenn man mehr hat als man für die Fristung seines Daseins benötigt. So schreibt auch mein Lehrer Abi ha-Esri: „Da in unserer Zeit so viele harte Bestimmungen über uns verhängt werden und große Summe nötig sind, um sie, die Machthaber zu bestechen, so brauchen wir alles für unseren Lebensunterhalt.4* 53 Dieses Responsum wird auch im Mordechai Jebamot, am Ende des Abschnittes 16 erwähnt. Das im O. S. fehlende Wort „Zarfat" (Frankreich), welches aus der Responsensammlung von Müller, Reponses, faites par des celebres rabins Francais et Lorrains S. 59, zu ergänzen ist, gibt uns über die Zeit des Geschehens Auskunft. Im Jahre 1006 belagerte der Markgraf Balduin aus Flandern die Stadt Valenciennes. Er eroberte sie und wollte das ganze Land Burgund in Besitz nehmen. Kaiser Rudolf III. aus Burgund war kinderlos, vererbte sein Reich dem deutschen 84 42