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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 78

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 78 (sequence 80)
Language
German
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IRI
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sich angelobt habe; er legte eine Bescheinigung vor, welche die Unterschrift zweier Zeugen trug. Diese Urkunde lautete: Vor uns Gefertigten, Freitag 6 Tage im Monate Kislew, im Jahre 5000 der Weltschöpfung (1239/40), hat Baruch, Sohn des Hosea, durch Übergabe von vier großen Äpfeln, Blonda, die Tochter des Asarja, sich angeheiligt (angelobt) und jene sollten Zeugen sein. Sie war einverstanden, sagte „ja" und er sprach: „Mögest du mir angeheiligt sein durch (das Geschenk) diese Äpfel, nach dem Gesetze Moses und Israels/' Er legte diese in ihre Hand. Ihr seid Zeugen, daß sie diese angenommen habe. Die Angelobung bezeugen: Elia, Sohn Josefs, Moses, Sohn Israels. Das ist der Inhalt der Urkunde. Wir wissen aber nicht, ob die Unterschriften echt sind. Später gestand Baruch vor der ganzen Gemeinde, daß alles Lüge sei, die Urkunde sei ein Falsifikat; sein Vater habe ihm diese übergeben; auch sein Vater gestand dies zu. Wir ließen die Zeugen vorladen und sie sagten: „Dies ist nicht unsere Unterschrift." Wir verglichen diese mit der vor uns gemachten Unterschrift und konnten keine völlige Ähnlichkeit herausfinden. Auch der Vater des Mädchens sagte aus, daß seine Tochter dem Baruch nie angelobt wurde. Auch das Mädchen selbst hat bestätigt, daß sie sich dem Baruch nie angelobt hat. Das Bet-Din von Prag,282 Mantua, Verona hat bekannt gegeben, wer von nahe oder ferne, die Unterschrift der Zeugen kennt, soll darüber aussagen; doch es hat sich niemand gemeldet. Der langen Rede kurzer Sinn, wir haben untersucht, viel nachgefragt und fanden weder in Prag noch in Mantua, Verona oder in Civitale288 jemanden, der die Unterschrift kennt. Nur der Bruder des Elia sagte aus, daß er die Unterschrift als die seines Bruders erkenne." Zuweilen wurde die Angelobung auch durch einen Stellvertreter vollzogen.284 Eine solche Angelobung mußte durch Scheidebrief getrennt werden.285 Ein solcher interessanter Fall aus Jarka (Slowakei) wird in einem Responsum des I. O. S. erzählt: Der Sohn eines Juden, der in Jarka wohnte, war der Tochter eines Mannes, der in Nitra wohnte, versprochen. Hierauf schickte die Mutter des Jünglings aus Jarka dem Mädchen einen Gürtel durch X zum Geschenke. Der Jüngling schickte durch denselben X einen Ring, um sie sich angeloben zu lassen. Als X nach Nitra kam, im Hause des Y zu Gaste war, da ging Y, holte von der Straße zwei Männer und führte diese in das Haus des Mädchens. Auch Y ging mit ihnen. Als sie alle, X, der Abgesandte aus Jarka, Y und die zwei Männer von der Straße in das Haus des Mädchens kamen, hatte Y den Gürtel in der Hand, den die Mutter des Jünglings geschickt hatte, auch der Ring, den der Jüngling zur Angelobung geschickt hatte, war in seiner Hand. In der Hand des X, des Boten aus Jarka, sah man nichts. Und Y sagte zu der Versprochenen: „Hier ist der Gürtel, den die Mutter des Jünglings schickt." Sie wollte 78 36

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