Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 77

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 77 (sequence 79)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644309--3881-2648230
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

diese Riemen zu tragen. Diese kann vom Winde nicht gehoben werden. Eine solche Mütze wurde unter dem Hut getragen. „Als ich in Frankreich war, sah ich, daß sie Räder (ringförmige Zeichen) an ihren Kleidern trugen, denn in dieser Zeit war es allen Juden so verordnet; diese am Sabbat zu tragen, d. h. mit diesen auszugehen, ist gestattet, weil sie ja befestigt sind. Manche trugen diese Judenabzeichen aus Pergament und nähten es fest; auch mit diesen auszugehen, ist am Sabbat erlaubt."274 h) Jagd: Von der Jagd mit den Falken, die von den Freien gepflegt wurde, einem Vorrecht der Edlen, waren auch die Juden nicht ausgeschlossen. Es ist für die gesellschaftliche Stellung der Juden zur Zeit unseres Autors bezeichnend, daß sie sich an Jagden beteiligen durften. „Ich, der Verfasser, sage, wer mit Nichtjuden mit Hunden Wild jagt, der wird die Freuden der Behemot und des Leviathan nicht sehen."275 Das Anbinden von kleinen Hunden oder Falken am Sattel des Pferdes, um zu jagen, ist nach Ansicht des R. Efraim b. Isak verboten. Ich (I. O. S.) sehe darin keine Übertretung des Verbotes.276 Wenn der Hund neben dem Pferde angebunden herläuft, könnte man von einer Übertretung reden. Das Sitzen des Hundes auf dem Rücken des Pferdes ist nicht verboten.277 i) Bilderverbot in der Synagoge: Das biblische Verbot „Du sollst dir kein Abbild machen," geht aber nicht so weit, daß jede Abbildung in der Synagoge verboten ist. 1.0. S. berichtet: Es ist erlaubt, in einer Synagoge zu beten, wo auf dem Almemor oder auf dem Beschneidungsstuhle Decken liegen, welche mit Vogel-, Fisch- oder Pferdegestalten bestickt sind. Als ich (I. O. S.) in Meißen war, sah ich dort die Synagoge mit verschiedenen Tier- und Baumabbildungen bemalt.278 j) Eheschließung: Die Ehe wurde in der Regel durch einen Vermittler zustande gebracht, der dafür bezahlt wurde. „Es hat sich zugetragen bei einer Frau, die dem X gelobte, wenn er Y dazu bewegen würde, sie zu heiraten, werde sie ihm dafür 40 Denare geben."279 Die Frau brachte eine Mitgift in die Ehe, die nicht selten zum Streite Anlaß gab. „Lea behauptet, ihr Mann verberge vor ihr seinen Besitz. Sie hat Zeugen, daß sie ihm soundsoviel Mitgift in die Ehe mitgebracht hat, die er wirklich in barem besitzt. Sie will, daß er ihre Mitgift nicht berühre, und nun behauptet sie, er verberge seinen Besitz vor ihr, damit sie keine Möglichkeit habe, die im Ehekontrakt festgesetzte Summe anzufordern und einmal zu bekommen."280 Der Hochzeit ging die Verlobung voraus. Bei der Verlobung wurde „Reismais" (Arreschmen), Reugeld oder Strafgeld, bestimmt, für denjenigen Teil, der das Verlöbnis rückgängig macht.281 Die Verlobung war aber in vielen Fällen eine Angelobung durch Ring oder einen andern Wertgegenstand. „Baruch, Sohn des Hosea, erscheint vor dem Bet-Din und sagt, daß er die Blonda, Tochter seines Oheims, 77

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.