Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 70)
- Language
- German
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sind und sich den Anordnungen der Weisen fügen. Wer an seinen Kleidern näht, während er sie auf sich hat, soll einen Span (kleines Holzstück) im Munde halten, denn das verursacht üblen Nachruf (ist Mittel gegen üblen Nachruf). Wer den Span nicht im Munde hält, kommt bald in üble Nachrede.173 Wer eine Laus auf dem Kopfe tötet (diese nicht zuerst vom Kopfe herunternimmt), ist an seinem Untergange selbst schuldig.174 Palbuta,175 das ist ein Fisch, dessen Kopf dem Kopfe eines unreinen (zum Genüsse unerlaubten) Fisches gleicht. R. Salomo erlaubte diesen Fisch zum Genüsse. Ich, der Verfasser, hörte aber aus dem Munde des R. Jehuda des Frommen, wer den Palbuta genießt, wird nicht das Glück haben, vom Lewiathan zu essen.176 Es hat sich zugetragen und die Sache beruht auf Wahrheit, daß R. Efraim b. Isaak aus Regensburg diesen Fisch zum Genüsse erlaubte. In der Nacht träumte er, daß ihm eine Schüssel voll Gewürm und Kriechtieren vorgesetzt wurde, er zürnte über den, der ihm die Schüssel vorgesetzt hatte. Jener aber sagte: „Warum zürnst du, du hast doch diese zum Genüsse erlaubt." Da war er voll Zorn, über den, der die Träume eingibt und ihm dies auch zur Antwort gab. Er erwachte und erinnerte sich, daß er den Palbuta erlaubt hatte. Da stand er von seinem Bette auf, zerbrach die restlichen Töpfe und Schüsseln, in denen (dieser Fisch) gekocht und gegessen wurde. Wer sich davon fernhält, diesen zu essen, auf dessen Haupte ruhe Segen.177 In einem anderen Responsum berichtet I. O. S.: „Als ich in Regensburg weilte, erkrankte ein Nichtjude und schickte am Festtage zu einem Juden, er möge ihm von seinem Weine schicken, sonst könnte er leicht in noch größere Gefahr kommen. Ich fragte meinen Lehrer R. Simcha und er entschied, daß man einem Nichtjuden durch einen anderen Nichtjuden Wein am Festtage, wie auch am Sabbat schicken darf.178 Augenschmerzen und Kopfschmerzen zu besprechen, wie es die Frauen zu tun pflegen, ist selbst am Sabbat gestattet."179 Man schickte einen Jüngling zu I.O. S. damit er ihn vom Aussatze heile.180 „Wenn jemand drei Tage nach dem Begräbnisse das Grab öffnen will, so ist es erlaubt." Es hat sich zugetragen, daß einer begraben wurde, man öffnete das Grab, fand ihn lebend und er lebte noch 25 Jahre."181 Getaufte Juden und Denunzianten Im Mittelalter waren Judentaufen nicht selten. Hatte ein Jude einen Nichtjuden zum Übertritte zum jüdischen Glauben überredet oder wurde er nur dieses Vergehens beschuldigt, so blieb ihm kein anderer Ausweg als die Taufe anzunehmen, sonst war er dem Tode verfallen. 68 26