Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 68)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--3870-2648219- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
liert man auch nach Verlassen des Ortes nicht das Wohnrecht, in manchen Städten verliert man aber schon nach Jahresfrist das Siedlungsrecht.156 Es ist Brauch in den Gemeinden, Steuern zum Ankaufe von Weizen für Osterbrote für die Armen einzuheben. Wer ein Jahr in der Stadt lebt, muß zu dieser Steuer beitragen. Ist er arm, so wird er, nachdem er ein Jahr in der Stadt lebt, mit Osterbroten beteilt.157 Wenn man zum Ankaufe von Sterbekleidern Steuern einhebt, so müssen sie ausdrücklich mit den Worten angefordert werden: „Gebet für Leichen, was ihr wollet", dann sind die Kleider für mehrere Leichen verwendbar. Im anderen Falle wären sie nur für die Leiche verwendbar, welche zur Zeit des Sammeins mit Totenkleidern zu versehen war.158 Wenn die Gemeinde eine Bürgschaft leistet, so hat sie für den verbürgten Betrag aufzukommen. Einem Gelehrten darf das Ansiedlungsrecht nicht verweigert wTerden, selbst wenn bereits ein Gelehrter dort lebt.159 Aberglaube, Volksmedizin Der Rahmen, in welchem das Leben des I. O. S. sich abspielt, ist uns nur aus den kurzen flüchtigen Bemerkungen, die in seinen halachischen160 Entscheidungen eingeflochten sind, bekannt. I. O. S. ist ein treuer Schüler der Mystiker Rabbi Jehuda (des Frommen) und des R. Elieser aus Worms, deren tiefreligiöse Anschauungen er teilt.161 I. O. S. ist ein Kind seiner Zeit, er kann sich bei aller Tiefe des Denkens nicht völlig vom Geiste seiner Zeit loslösen, vom Aberglauben freimachen. Wahn und Aberglaube hat die Menschen zu allen Zeiten festgehalten, unser aufgeklärtes Zeitalter ist so wenig davon frei, wie es das graue Altertum und das finstere Mittelalter war. I. O. S. bezeichnet wohl Vorbedeutung als Aberglauben, als geheime Kunst,162 trotzdem empfiehlt er Bräuche, die er mit dem Namen „geheime Kunst" belegt. So lesen wir im O. S.183: „In den Responsen der Geonim164 ist wohl verzeichnet, daß wir uns von Vorbedeutungen leiten lassen, geheime Künste unseren Sinn betören. Wenn es aber bei uns Brauch ist, am Eingange des Neujahrsfestes den Kopf eines Schafes zu nehmen (zu essen), Honig und allerlei Süßigkeiten zu essen, enthülstes Getreide mit fettem Fleische zu kochen, Möhren (Mohrrüben), Porree zu essen, am Rüsttage des Versöhnungstages Hühner, gleich der Anzahl der Hausleute, schlachten zu lassen, so sind diese Bräuche und der Glaube an Vorbedeutungen in heiligen Schriften begründet. Wenn wir den Kopf eines Lammes essen, dann denken wir dabei, Gott gedenke unser zum Guten, lasse uns Kopf (Haupt) werden und nicht Schwanz (unterdrückt, von anderen beherrscht) sein. Wenn wir Fett und Süßigkeiten essen, so «6 24