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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 63

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 63 (sequence 65)
Language
German
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IRI
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Die Steuern bildeten auch ein immerwährendes Streitobjekt innerhalb der jüdischen Gemeinden. Eine gerechte, alle Steuerträger befriedigende Aufteilung war beinahe unmöglich. Jeder Steuerträger versuchte sich zu wehren, die Steuer für sich und seine Verwandten herabzudrücken. (Dadurch war aber auch der Angeberei Tür und Tor geöffnet, worüber wir an anderer Stelle berichten werden.) „Wenn der König Steuer auferlegt, und zwar nach Maßgabe des Besitzers, die Steuerschätzer aber parteiisch vorgehen, indem sie den einen weniger besteuern und den anderen ungerecht belastet, so ist das gleichbedeutend mit Raub. Deshalb müssen die Vorsteher bei der Steuereinschätzung rigoros vorgehen, damit Freunde nicht bevorzugt, Feinde nicht belastet werden."145 Selbst derjenige, dem von der Herrschaft ein Steuernachlaß bewilligt wird, muß den vorgeschriebenen Teil der Gemeinde entrichten. „Ich habe gehört, daß mein Onkel R. Kalonymos, s. Andenkens zum Segen, der Regierung nahestand. Er gehörte zu denen, die in den königlichen Palast kamen. Wenn der König von den Stadtbewohnern Steuern verlangte, half er ihnen, einen günstigen Vergleich zustande zu bringen. Nachher bat er den König, ihm von der Steuer ein Drittel oder ein Viertel, nämlich das, was auf seinen Teil kommt, abzuziehen. Er sprach zum König: ,Ich diene dir durch Darlehen und andere Dinge. Ich bitte dich, daß du mich von der Steuer befreien mögest.6 Obwohl der König ihm dies bewilligte, so hat er doch zusammen mit der Gemeinde die Steuern bezahlt."146 Ein Responsum des Abigdor ha-Kohen (b. Elia aus Wien, Zeitgenosse des I. O. S., zitiert im Mordechai Babba Kamma X, § 180) gibt uns ein Bild über die Besteuerung der jüdischen Gemeinden in Böhmen, „Abigdor ha-Kohen hat dem Gemeindevorstande von Pibram (Pfibram) folgende Antwort erteilt: „Es leuchten mir die Worte ein, wenn der König die Bewohner von Pfibram zuerst allein mit einer Steuer von 60 Sekukim (Mark) belegt hat, die Bewohner der umliegenden Ortschaften aber den König oder seine Abgesandten veranlaßten, sie in die Steuer zusammenzuschließen (an Pfibram anzuschließen), damit ihnen durch diesen Zusammenschluß eine Erleichterung entstehe. Die Bewohner von Pfibram aber haben sie (die Bewohner der Ortschaften) gewarnt, diese Vereinigung herbeizuführen. Sie aber (die kleinen Gemeinden) haben diese Warnung nicht beachtet, ebenso hörten sie nicht auf den Einspruch der Angesehenen147 Prags, die ihnen gesagt haben, sie sollen dies unterlassen, folgten vielmehr der Neigung ihres Herzens und haben die Abgesandten des Königs durch gute Worte oder durch Bestechungen zu diesem Zusammenschluß überredet. Durch diesen Zusammenschluß haben die Bewohner von Pfibram Schaden erlitten, denn sie mußten jetzt mehr (an Steuern) zahlen als früher 21 63

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