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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 62

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 62 (sequence 64)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--3866-2648215
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Die Richter konnten wegen begangener Sünde eine Strafe (Buße) auferlegen. „Eine Frau ritt mit einem Juden auf dem Wege gegen Brno (Brünn). Es war am Rüsttage des Sabbat; sie durfte aber dort nicht bleiben, man könnte ihr auf dem Wege auflauern, sie ritt nämlich nach Ziruscht (vielleicht Truscht? Strutz?), es brach die Nacht herein, sie ritt aber trotzdem mit Absicht in die Stadt (Reiten ist Sabbatschändung). Ich fragte R. Samuel b. Isaak und er antwortete: sie möge 40 Tage fasten. Man braucht die Strafe nicht zu erschweren, auch keinen Bann zu verhängen, es genügt, sie fastet allwöchentlich am Montag und Donnerstag, mit Ausnahmen von Neumondtagen und anderen Festtagen, bis die 40 Tage vollendet sind, das genügt, Sie war ja teilweise dazu gezwungen. Noch eines aber entschied R. Samuel im Namen des R. Jehuda ha-Kohen: Frauen, die ihre Kinder neben sich im Bette liegen haben und diese tot auffinden, sind als Schuldtragende an deren Tod zu betrachten und man soll gegen sie Strenge walten lassen.141 Wenn in einem Judenhause am Sabbat ein Schadenfeuer ausbricht, so ist es gestattet, das Feuer zu löschen, ist ja doch zu befürchten, daß Menschenleben gefährdet werden.142 Sie brauchen deshalb auch keinen Fasttag abzuhalten (als Buße), keine Gelder an Arme zu verteilen, brauchen auch die Geißelstrafe an sich nicht vollziehen zu lassen. Und wenn sie freiwillig, ohne Anordnung des Gerichtes, sich Bußen auferlegen wollen, soll man es ihnen verbieten, denn es könnte dadurch später zu einem Unglücke kommen (weil man glaubt, dies sei verboten)."14» Steuern Landesherren und Städte, weltliche und geistliche Fürsten nahmen Juden bei sich auf, denn die Juden waren ein Steuerobjekt, bedeuteten einen fiskalischen Gewinn. So reichlich aber auch die Einnahmen flössen, gelang es den Machthabern dennoch nicht immer, den Juden den Schutz angedeihen zu lassen, der ihnen in Privilegien zugesichert war. Der nationale Widerwille, die religiöse Unduldsamkeit, die Wut des Pöbels, die Intoleranz der Geistlichkeit waren stärker als alle Schutzbriefe. Ab und zu wurde auch ein Aufstand, eine kleine Judenmetzelei, zu einer neuen Einnahmsquelle, die geängstigten Juden zahlten für den erneuten Schutzbrief umso größere Beträge. Daß die Bevölkerung jede Gelegenheit wahrnahm, um über die Juden herzufallen, sie zu berauben, berichtet I. O. S. an verschiedenen Stellen. „Wenn in unserer Zeit Nichtjuden über uns kommen, um Geld zu fordern, darf man ihnen mit Waffen entgegentreten und den Sabbat entweihen. Desgleichen darf man Schadenfeuer am Sabbat löschen, denn wir wohnen ja zwischen Völkern, die rauben und morden."144 62 20

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