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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 59

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 59 (sequence 61)
Language
German
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IRI
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Simon war mehr nach innen und die des Levi war am entferntesten vom Gäßchen. Levi wollte an der Stelle bauen, die ihm am geeignetsten schien. Simon und Reuben aber sagten: Deinem Hause ist die Anlage näher als unseren Häusern. Zum Schlüsse einigten sie sich, wählten einen Platz, welcher von allen Räumen gleich entfernt war. Sie erbauten einen A____, der in der Nähe von Reubens Wohnhaus war, aber auch in der Nähe des äußersten (am anderen Ende). Es übernahmen alle Besitzer auch die Verpflichtung, daß keiner an einer anderen Stelle einen A. bauen dürfe und daß alle zu gleichen Teilen zur Reinigung desselben beitragen müssen. Nun wollte der Sohn des Levi einen anderen A. anlegen, weil der bestehende von seinem Wohnhause zu entfernt war. Reuben aber ging mit Gewalt vor, zwang ihn, zu den Reinigungskosten beizutragen, weil er auf der alten Vereinbarung bestand. Er (der Sohn des Levi) erlegte auch das Geld zu Händen des Reuben, als man die Grube reinigte. Doch später war Reuben anderen Sinnes, ließ Häuser erbauen und vergrößerte sein Haus, so daß es bis an den A. heranreichte. Der A. mußte wieder geleert werden. Da sprach der Sohn des Levi: „Wir wollen die Grube gemeinsam reinigen lassen, so wie ihr mich früher gezwungen habet, zur Reinigung beizutragen." Reuben aber sagte: „Wir wollen uns eine Grube in der Mitte des Hofes anlegen." Der Sohn des Levi aber sagte: „Mein Vater hat ja diesen Platz mit dir vereinbart und diese Abmachung wurde nicht geändert, auch mit mir blieb diese Vereinbarung durch mehrere Jahre aufrecht. Ja, noch mehr, als ich an anderer Stelle einen A. anlegen wollte, habet ihr mich gezwungen, zur Reinigung der bestehenden Abortanlage beizutragen." Reuben aber behauptete, es habe eine solche Abmachung nie bestanden. Ich kann bauen, wo es mir beliebt, weil dir das bene des Weges zu mir eingeräumt ist." Diese Streitfrage legt I.O. S. seinem Lehrer R. Simcha zur Entscheidung vor.115 c) Verträge Elieser aus Toul hatte sich an Chiskija in Boppard verdungen. Nach Ablauf des Vertrages bezahlte er nicht gleich den bedungenen Betrag. Elieser verlangte Verzugszinsen, er hätte mit dem Lohne etwas erwerben können. R. Joel ha-Levi glich die streitenden Parteien aus. I. O. S. betrachtet das Verlangen des Elieser als verbotenes Zinsnehmen, denn nur Armen- und Waisengelder dürfe man auf festgesetzte Zinsen verleihen.116 Mietsvertrag des Lehrers. Erkrankt der Lehrer, so muß er die versäumte Unterrichtszeit nicht nachholen, erkrankt aber der Schüler, so hat der Lehrer den Schaden zu tragen und muß die versäumte Zeit nachholen. Ist das Kind kränklich und muß dem Unterrichte öfters 17 59

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