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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 54

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 54 (sequence 56)
Language
German
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IRI
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noch strikte beobachtet. Es stand nach altem Gesetze dem Sklavenbesitzer das Recht zu, den Sklaven für seine treuen Dienste zu belohnen und ihm den Freiheitsbrief zu verleihen. Über einen solchen Freiheitsbrief wird in einem Responsum des I. Or Sarua75 folgendes berichtet: „Ist ein Freiheitsbrief gültig, wenn er lautet: „Du sollst von mir, von meinen Brüdern Josef und Jakar befreit werden, nachdem sie mir erlaubt haben, dich Ubris76 (Abris?), Sohn des Erzvaters Abraham,77 mit allen, die dir und deinem Vater zustehenden Namen und Titeln, der du unser Knecht von früher warst, zu befreien. Auf Grund dieses Freiheitsbriefes hat er eine Jüdin geehelicht. Der Freiheitsbrief ist nur von einem Zeugen, namens Jakob, unterzeichnet. Ich hatte keine Macht, es zu verwehren."78 Jesaja Mali di Trana antwortet darauf : Eine einfache Einwilligung der Brüder genügt nicht, es müsse eine formelle, durch das Rabbinat ausgestattete Vollmacht zur Ausstellung eines Freiheitsbriefes erteilt werden. Jüdische Sklavenbesitzer hatten die Pflicht, ihre Sklaven nach dem Religionsgesetze leben und sie beschneiden zu lassen.79 Diese religiöse Vorschrift konnte aber später in Böhmen nicht eingehalten werden: „man darf einen Knecht behalten, der unter der Bedingung gekauft wurde, ihn nicht beschneiden zu lassen. Jetzt ist es Brauch, die Sklaven nicht zu beschneiden. Was nun die böhmischen Sklaven anbelangt, die gekauft werden, ohne daß diese Bedingung gestellt wird, so kann man sie ohne Beschneidung für immer behalten. Es ist ja bekannt, daß man sie aus Furcht vor der Regierung nicht beschneiden darf."80 Daß Prag ein bekannter Sklavenmarkt war, geht aus einem Responsum aus dem „Sefer ha-Dinim" des R. Jehuda ha-Kohen hervor, welches Or Sarua81 zitiert und in welchem uns über den Verkauf eines jüdischen Sklaven nach Prag berichtet wird: Ihr habet gefragt: Zwei Brüder, Waisen, blieben als kleine Kinder zurück, wuchsen bei Verwandten heran, da brach ein Aufstand aus. Die Verwandten übergaben die Kinder einem Nichtjuden in einem Dorfe zur Obhut, sie hörten nämlich, daß ein Soldatenheer zu ihnen kommen werde. Sie blieben dort und die Verwandten setzten für die Pflege der Kinder einen Lohn fest. Zum Schlüsse kamen die Verwandten, um die Kinder auszulösen und den bedungenen Lohn dem Nichtjuden zu zahlen. Als der Nichtjude die Verwandten erblickte, sagte er zu ihnen: Einer der Knaben ist tot und der zweite steht vor euch. Sie zogen weg und der Knabe wuchs bei ihnen heran, bis er heiratete. Er starb aber einen Monat nach der Hochzeit. Da wurde ein Mann aus unserer Gemeinde herbeigeholt, dessen Namen X war. Als sie noch über den Toten klagten, begann er zu fragen und zu forschen über den Toten, ob er einen Bruder oder einen Sohn habe. Da sagte ihm einer der Klagenden: Herr, er hatte Verwandte, denn sie 54 12

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